Elterngeld: Was jetzt gilt und wie Du es optimieren kannst (#155)
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Die Bundesregierung muss sparen – auch beim Elterngeld. Deswegen gelten seit April 2024 neue Regelungen. Unter anderem bekommen Eltern kein Elterngeld mehr, wenn sie ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro und mehr haben.
Welche weiteren Neuerungen es gibt und wie Du das meiste aus dem Elterngeld rausholst, verraten wir Dir in dieser Folge. Mit dabei: Rechtsanwältin und Elterngeldexpertin Sandra Runge.
Elternzeit und Elterngeld: Klingt beides sehr ähnlich. Da ist eine Verwechslung oft vorprogrammiert.
Elternzeit: Fristen nicht verpassen
Mütter und Väter nehmen sich nach der Geburt des Kindes oft eine unbezahlte Auszeit vom Job – und gehen in Elternzeit. In den ersten drei Lebensjahren des Kindes kannst Du entweder drei Jahre am Stück nehmen oder die Elternzeit aufteilen; zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes noch einmal zwei Jahre.
Informiere Deine Chefin oder Deinen Chef rechtzeitig, spätestens sieben Wochen vor Beginn, schriftlich über Deinen Elternzeitwunsch. Mütter, die direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen wollen, sollten den Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt stellen.
Willst Du zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen, musst Du den Antrag 13 Wochen vor dem geplanten Beginn einreichen.
Ob Du währenddessen auch arbeiten darfst und was mit Deinen Urlaubstagen passiert, erfährst Du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Elternzeit.
Elterngeld: Unbedingt durchrechnen, welche Option die günstigste ist
Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Sie soll das fehlende Einkommen von Eltern abfedern, die sich nach der Geburt eine unbezahlte Auszeit nehmen, um für den Nachwuchs da zu sein.
Als Mutter oder Vater bekommst Du monatlich mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro Elterngeld. Und zwar für zwölf Monate nach der Geburt Deines Kindes. Den Zeitraum kannst Du auf 14 Monate verlängern.
Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. Ob Du Dich für nur eine Option entscheidest oder alle drei miteinander kombinierst, ist Dir überlassen. Rechne vorab aber unbedingt durch, was günstiger für Dich ist. Dabei hilft Dir der Elterngeldrechner des Familienportals. Doch Achtung: Bisher (Stand: 10. April 2024) berücksichtigt der Rechner die Neuerungen beim Elterngeld noch nicht.
Elterngeld zahlt Dir die Elterngeldstelle höchstens drei Monate rückwirkend. Da der Antrag ziemlich umfangreich ist, solltest Du rechtzeitig beginnen, alles auszufüllen und die geforderten Unterlagen zusammenzusuchen. Bestenfalls nimmst Du Dir bereits vor der Geburt des Kindes Zeit dafür. Wo Du das richtige Formular findest, welche Unterlagen Du brauchst und an wen Du den Antrag sendest, erfährst Du hier.
Elterngeld: Diese Neuerungen gelten
Seit dem 1. April 2024 gelten einige Neuerungen beim Elterngeld.
Geringere Einkommensgrenze
So haben weniger Eltern einen Anspruch auf die Familienleistung. Wer ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro hat, bekommt kein Elterngeld mehr. Das gilt sowohl für Elternpaare als auch für Alleinerziehende. Zum 1. April 2025 soll die Einkommensgrenze erneut abgesenkt werden auf 175.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Davon gehen unter anderem noch individuelle Freibeträge ab, Sonderausgaben, Versorgungsaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen. Am besten schaust Du einfach mal auf Deinen Steuerbescheid, wie hoch Dein zu versteuerndes Einkommen in der Vergangenheit war.
Wie viele Paare tatsächlich kein Elterngeld mehr beziehen, wird sich wohl erst in den kommenden Jahren zeigen. Das Familienministerium jedoch rechnet mit 60.000 Familien, die keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten, das Deutsche Institut für Wirtschaft hingegen mit 435.000 Paaren.
Zu hohes Einkommen – trotzdem Anspruch auf Elterngeld?
Solltest Du an Familienplanung denken, das zu versteuernde Haushaltseinkommen allerdings zu hoch sein, musst Du unter Umständen trotzdem nicht auf Elterngeld verzichten. Gehen Du und Deine Partnerin beziehungsweise Dein Partner die Monate vor der Geburt in Teilzeit, sinkt das Einkommen und es steigt die Chance auf Elterngeld. Alternativen zur Teilzeit könnten auch ein Sabbatical sein oder unbezahlter Urlaub.
Das muss man sich jedoch leisten können. Diese Möglichkeiten sind daher wohl eher etwas für diejenigen, die knapp oberhalb der Einkommensgrenze liegen. Rechne vorab unbedingt durch, ob es sich wirklich lohnt, die Arbeitszeit zu reduzieren oder unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Gegebenenfalls kommst Du besser weg, wenn Du weiterhin Vollzeit arbeitest und regelmäßig etwas beiseitelegst. Vergiss bei der Kalkulation nicht, die Rentenpunkte zu berücksichtigen.
Weniger Elterngeldmonate parallel
Die zweite Neuerung betrifft den parallelen Bezug von Elterngeld. Eltern können ab sofort nur noch einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Und das auch nur innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, bei Kindern mit einer Behinderung oder Geschwisterkindern mit Behinderung gilt die Änderung nicht (§ 4 Abs. 6 BEEG).
Alleinerziehende sind nicht von der neuen Regelung betroffen. Sie dürfen weiterhin 14 Monate Basiselterngeld beziehen, vorausgesetzt, dass das Kind ausschließlich beim sorgeberechtigten Elternteil lebt.
So optimierst Du Dein Elterngeld
Rechtsanwältin und Elterngeldexpertin Sandra Runge hat noch ein paar Tipps für zukünftige Eltern, mit denen sie das Elterngeld optimieren können.
Rechtzeitig mit der Planung beginnen
Eltern sollten früh genug darüber sprechen, wer wann in Elternzeit geht und wie lange Elterngeld bezieht. Dazu gehört auch sich zu informieren, ob Basiselterngeld, Elterngeldplus, Partnermonate oder eine Kombi aus allem am besten zur jeweiligen Lebenssituation passt. Die verschiedenen Konstellationen können Eltern durchrechnen mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums.Steuerklasse rechtzeitig wechseln
Das Nettoeinkommen beeinflusst die Höhe des Elterngeldes. Ein Steuerklassenwechsel in die 3 kann sich also lohnen. Sinnvoll ist es vor allem für den Elternteil, der länger Elterngeld bezieht. Doch Achtung: Der Steuerklassenwechsel muss rechtzeitig erfolgen, spätestens 7 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, und ist nur eine Option für Verheiratete. Und nicht vergessen, anschließend wieder die Steuerklassen zurück zu wechseln.Elterngeldbescheid prüfen
Überprüfe unbedingt den Elterngeldbescheid, ob sich Fehler eingeschlichen haben.
Sollte die Elterngeldstelle Deinen Antrag zu lange bearbeiten, melde Dich schriftlich bei der Behörde mit einer entsprechenden Fristsetzung.
Finanztip-Expertin Britta Schön hat noch weitere Tipps zur Optimierung für Dich zusammengestellt. Schau doch einfach mal in ihrem Ratgeber nach.
Familienstartzeit – kommt sie oder nicht?
Die aktuelle Bundesregierung hatte sich vorgenommen, die sogenannte Familienstartzeit einzuführen: Eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den anderen Elternteil nach Geburt des Kindes.
Bisher lässt die Einführung auf sich warten. Daher hat Rechtsanwältin und Elterngeldexpertin Sandra Runge stellvertretend für ihren Mandanten die Bundesregierung auf Schadenersatz verklagt.
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