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Entscheidung über Schuhbecks Haft «in wenigen Wochen»

Entscheidung über Schuhbecks Haft «in wenigen Wochen»

Update: 2025-12-03
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Bald soll sich entscheiden, ob der an Krebs erkrankte Alfons Schuhbeck zurück ins Gefängnis muss. «Die Prüfung, ob die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann, dauert weiterhin an, wird aber voraussichtlich in wenigen Wochen abgeschlossen sein», teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Juliane Grotz, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Eine Stellungnahme fehlt noch


«Es wurden ärztliche Stellungnahmen zum Gesundheitszustand von Herrn Schuhbeck eingeholt. Zudem wurden mehrere Justizvollzugsanstalten zur Stellungnahme aufgefordert, ob dort die erforderliche medizinische Betreuung und Behandlung gewährleistet werden kann. Derzeit steht noch eine Stellungnahme aus.» Sobald diese eingegangen sei, könne die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Freiheitsstrafe weiter vollstreckt werden könne.

Das Landgericht München I hatte den Fernsehkoch und berühmten Gastronomen im Juli unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Es verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, in die auch seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eingerechnet ist. Die Haftstrafe ist derzeit aber außer Vollzug gesetzt, weil der schwer kranke 76-Jährige außerhalb der Gefängnismauern behandelt wird.

Schuhbecks Firmen hinterließen Schuldenberg


Schuhbeck hatte die Vorwürfe gegen ihn einräumt und sich im Prozess entschuldigt bei «allen, die durch mich Probleme erfahren haben». Er betonte: «Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.»

Schuhbecks Firmen – darunter seine Restaurants, sein Gewürzladen und sein Partyservice – haben einen riesigen Schuldenberg hinterlassen: Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss der Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden können.

Quelle: dpa
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dpa