Discover7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)Episode 35 – Spezialausgabe zum Thema Whistleblowing und Compliance
Episode 35 – Spezialausgabe zum Thema Whistleblowing und Compliance

Episode 35 – Spezialausgabe zum Thema Whistleblowing und Compliance

Update: 2024-12-03
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In unserer Spezialfolge “Whistleblowing und Compliance” beleuchten wir die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die gestiegenen Risiken der Scheinselbständigkeit und die Rolle des Betriebsrats bei internen Untersuchungen.


Was sagt die EU-Kommission zur Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie?

Rund ein Jahr nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes hat die EU-Kommission ihren Bericht zur Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in den verschiedenen Mitgliedsstaaten veröffentlicht und dabei erhebliche Mängel festgestellt – auch beim deutschen Gesetz. Besonders relevant ist die Einschätzung zum sogenannten Konzernprivileg: Nach Ansicht der Kommission muss jedes Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern eine eigene Meldestelle einrichten. Diese Ansicht stößt auf breite Kritik. Sollten Unternehmen den Bericht dennoch ernst nehmen und sich auf entsprechende Maßnahmen vorbereiten?

Risiko Scheinselbstständigkeit – Im Fadenkreuz der Rentenversicherung

Die mit Beginn des Jahres 2024 spürbare Verschärfung der Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung bei der Statusbeurteilung von Freelancern erstreckt sich mittlerweile nicht nur auf den Bildungssektor, sondern betrifft alle Unternehmen, die Freelancer oder freie Mitarbeiter einsetzen. Wird ein Freelancer als „abhängig beschäftigt“ statt „selbständig tätig“ eingestuft, drohen hohe Nachzahlungen und strafrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen. Wir fassen die Hintergründe zusammen.

Interne Untersuchung und die Rolle der Arbeitnehmervertretung

Nach Eingang eines Hinweises durch einen Whistleblower ist häufig eine durch interne Stellen organsierte Untersuchung erforderlich. Dabei ist nicht immer klar, welche Rolle der Betriebsrat einnimmt oder ob eine Einbindung überhaupt erforderlich ist. Weder das Betriebsverfassungsrecht noch das Hinweisgeberschutzgesetz regeln die Beteiligungsrechte. Welche Gründe sprechen für und gegen die Einbindung des Betriebsrats?


Mehr zu diesen Themen erfahren Sie in unserem Blog: Whistleblowing & Compliance


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