Ferngesteuerte Autos, neue Bahnstrecken und Co.: Das ändert sich im Dezember 2025
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Dezember - der letzte Monat des Jahres beginnt. Und er hält zahlreiche Änderungen bereit: Wie die Deutsche Bahn ihr Angebot ausbaut, was Rentnerinnen und Rentner unbedingt beachten müssen und weiteres lest ihr hier.
Änderungen im Dezember 2025
Gute Nachrichten für Rentnerinnen und Rentner
Euer Erwerbsminderungszuschlag kommt jetzt direkt mit der Rente, keine extra Überweisungen mehr. Alles wird automatisch eingerechnet, ihr müsst nichts tun. Bei jeder Rentenerhöhung steigt der Zuschlag automatisch mit. Sagt Tschüss zur Barauszahlung - Ab Dezember gibt's eure Rente nur noch per Überweisung auf euer Konto.
Die Deutsche Bahn legt los
Ab dem 14. Dezember gibt es mehr Züge auf den Hauptstrecken, unter anderem zwischen Berlin und München. Aber aufgepasst: Die Flexpreise steigen. Wenn ihr bis zum Fahrplanwechsel bucht, kriegt ihr noch die alten Preise.
Drohnen-Piloten aufgepasst
Neue Flugverbotszonen kommen dazu - etwa rund um Regierungsgebäude, Energieanlagen oder bestimmte Stadtgebiete. Also abchecken, wo ihr fliegen dürft - z.B. mit der kostenlosen App Droniq.
Hightech im Auto
Ab jetzt könnt ihr euer Auto aus der Ferne steuern, ohne dass jemand im Auto sitzt und lenkt. Aber wie funktioniert das?
Ferngelenkte Fahrzeuge sind wie ein Mix aus selbstfahrenden und üblichen Autos. Hier steuert der Fahrer nicht mehr direkt vom Sitz aus, sondern von einem Leitstand mit Hilfe von Kameras und Sensoren. Die neue Straßenverkehr-Fernlenkverordnung regelt die Technik und Organisation für den Betrieb dieser Fahrzeuge.
Genehmigungsprozess
Fahrzeuggenehmigung: Für jedes Fahrzeug muss beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Betriebserlaubnis beantragt werden. Dafür braucht ihr einen Nachweis, dass das Autosystem (inklusive Fernsteuerung) alle Sicherheits- und IT-Anforderungen erfüllt, sowie ein Sicherheitskonzept, das sich mit funktionaler Sicherheit, Datenintegrität und Cyber-Sicherheit befasst.
Betriebsbereichsgenehmigung: Diese wird von der Landesbehörde vergeben und legt fest, wo und wie das Auto ferngesteuert fahren darf. So können die Fahrzeuge nur auf zugelassenen Strecken eingesetzt werden, möglicherweise mit Geschwindigkeitsbegrenzungen oder einem Sicherheitsfahrer im Leitstand.
Die fünfjährige Testphase sorgt dafür, dass alles sicher und verantwortungsvoll abläuft.
Online-Shopping wird leichter
Ein neuer Button zum Widerrufen von Bestellungen kommt - Schluss mit dem Suchen nach E-Mail-Adressen oder Formularen! Bis zum 19. Dezember 2025 muss Deutschland die EU-Vorgaben für den elektronischen Widerrufsbutton ins eigene Gesetz übernehmen. Ab dem 19. Juni 2026 müssen dann alle Onlinehändler diesen Button auf ihren Webseiten anbieten.
Balkonkraftwerke machen es sich einfach
Neue Regeln machen das Anschließen leichter:
Sicherheitsstandards: Erstmals gibt es offizielle Anforderungen an die Sicherheit.
Einfacher Anschluss: Ihr könnt eure Mini-Solaranlage jetzt über eine normale Steckdose (Schuko-Stecker) anschließen, wenn die elektrische Sicherheit gewährleistet ist.
Mehr Power: Höhere Leistungsgrenzen sind erlaubt - bis zu 960 Watt mit Schuko-Stecker und bis zu 2.000 Watt mit Wieland-Stecker.
Selbst installieren: Ihr dürft eure Balkonkraftwerke nun selbst zu Hause montieren.
Sicherheit: Neue Stecker und Schalter schützen vor Überspannung und Fehlern.
Achtung bei Stromspeichern: Die neuen Regeln gelten nicht für Anlagen mit Speichern - dafür gibt's später spezielle Vorschriften.
Energiekosten im Blick
Versorger müssen Preiserhöhungen transparent mitteilen, damit man sich besser vor Preisschwankungen schützt. Gleichzeitig wird es einfacher, aus teuren Verträgen auszusteigen oder in günstigere Tarife zu wechseln.
Krankenkassenwechsel leicht gemacht
Die neuen Zusatzbeiträge kommen: Diese sollen im Durchschnitt auf 2,5 Prozent steigen - wenn's teurer wird, könnt ihr die Kasse wechseln. Gleichzeitig gibt es eine kleine Entlastung für Betriebsrentner: Der Freibetrag erhöht sich auf 187 Euro pro Monat, wodurch weniger Beiträge fällig werden.
Steuern im Blick
Die freiwillige Steuererklärung für 2021 müsst ihr bis zum 31. Dezember einreichen. Wer die Frist verpasst, hat keinen Anspruch mehr auf die Steuerrückerstattungen aus dem Jahr 2021.
Für Mieterinnen und Mieter
Der Vermieter muss dem Mieter bis zum Jahresende die Nebenkostenabrechnung schicken. Für Nebenkostenabrechnungen gibt es eine Ein-Jahres-Frist - Werden sie nicht pünktlich verschickt, kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr verlangen.




