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Follow the Rechtsstaat Folge 152

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Update: 2025-12-04
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Reformideen, Rechtsfragen, Realitäten

  1. TU München mit Vorschlägen zu DS-GVO-Reform (01:17 )


ine Arbeitsgruppe bei der Technischen Universität München (TUM), der Stefan Brink und Niko Härting angehören, hat vier konkrete Maßnahmenempfehlungen zu zentralen Herausforderungen der DSGVO und ihrer Weiterentwicklung erarbeitet. 



  • (Weiter-)Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes für die DSGVO

  • Vereinfachung der B2B Compliance

  • Mehr Rechtssicherheit durch Erlaubnis- und Verbotslisten (Ampelsystem)

  • Reformmöglichkeiten im Bereich der Einwilligung und „Do Not Track“.



  1. Immer mit der Ruhe: Übertriebener Beitrag zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Anwaltsmails in der FAZ (12:24 )


Wie ein streitlustiger Anwalt und eine leicht überforderte Datenschutzbehörde einen überflüssigen Prozess provozieren.



  1. BGH versteht Kanzleipflicht streng (21:34 )


Nach Ansicht des BGH brauchen Anwälte auch Ende 2025 noch dauerhaft einen eigenen Kanzleiraum. Dabei ging es am Montag nicht mal um eine virtuelle Kanzlei, sondern um ein Bürocenter, das Post und Anrufe entgegennimmt und stets Besprechungsräume vorhält.



  1. Der Fall Netanyahu und die weltweite Macht der US-Konzerne (27:18 )


US-Regierung setzt Tech-Firmen als Waffe ein: Richter des internationalen Strafgerichtshofs Den Haag, die Haftbefehl für israelischen Regierungschef Netanyahu ausgestellt haben wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen des israelischen Militäreinsatzes im Gazastreifen, werden von US-Dienstleistern ausgeschlossen.



  1. 150.000 EUR Bußgeld für italienische RAI (34:01 )


Mit Entscheidung v. 23.10.2025 verhängte die italienische Datenschutzbehörde (Garante per la protezione dei dati personali – GPDP) ein Bußgeld iHv 150.000 EUR gegen den italienischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter Rai (Radiotelevisione Italiana S. p. A.). Anlass war die Veröffentlichung einer WhatsApp-Sprachnachricht zwischen einem Politiker und seiner Ehefrau ohne deren Einwilligungen, was laut Behörde nicht den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach der DSGVO entsprach.

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Prof. Niko Härting