Gericht bricht Cum-Ex-Prozess gegen Christian Olearius ab
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Christian Olearius darf das Gericht in Bonn als freier Mann verlassen. Ohne Urteil, aber auch ohne Strafe. Dabei war der langjährige Chef der Hamburger Privatbank M.M. Warburg der besonders schweren Steuerhinterziehung angeklagt. 280 Millionen Euro soll der Schaden betragen, den die Allgemeinheit durch so genannte Cum-Ex-Geschäfte der M.M. Warburg erlitt. Olearius soll dabei eine entscheidende Rolle gespielt haben. Das spielt nun keine Rolle mehr. Olearius ist krank. Schon die letzten Verhandlungstage wurden auf 45 Minuten begrenzt.
Nun stellte die Vorsitzende Richterin Marion Slota-Haaf das Verfahren ein. Olearius zeigte keine Reue und griff mit seinen finalen Worten im Gerichtsaal lieber die Staatsanwaltschaft und die Finanzaufsicht an. Seine Anwälte wollten sogar einen Freispruch für den Bankier, der bis zuletzt darum stritt, die Millionen aus der Steuerkasse behalten zu dürfen. Anlass für die Vorsitzende Richterin, ein paar Rechtsgrundsätze zu wiederholen.
Im Podcast Handelsblatt Crime spricht Investigativ-Chef Sönke Iwersen mit Reporter Volker Votsmeier, der im Gerichtssaal war, als das historische Urteil fiel. Wie es dazu kam, wer das abgebrochene Verfahren bezahlen muss und warum es auch einen anderen Weg gäbe, mit derartigen Fällen umzugehen.
Gericht stellt Verfahren gegen Olearius wegen Krankheit ein
Das Ende des Prozesses gegen Olearius schadet dem Rechtsstaat
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