Hinweisgeberschutz und Datenschutz | Podcast Folge 50
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Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.
Viele Unternehmen sowie alle Behörden in Baden-Württemberg zum Beispiel werden verpflichtet, Meldestellen für Hinweisgeber einzurichten. Der LfDI will mit seinen FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz Orientierung für Unternehmen und Behörden geben (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-hinweisgeberschutzgesetz/).
Diese Fragen haben wir Prof. Dr. Tobias Keber gestellt:
• Was genau versteht man unter Hinweisgeber? Was hat es mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf sich?
• Warum sollten sich Unternehmen damit befassen?
• Und warum ist dies auch ein Thema für den Datenschutz und die betrieblichen DSBs?
• Welche Pflichten aus dem HinSchG haben Konsequenzen auch für den Datenschutz? Wie steht es zum Beispiel um die Löschung von Daten?
• Wie verhält es sich mit dem Schutz für die Meldenden und dem Auskunftsrecht nach DSGVO?
• Wann darf eine interne Meldestelle die personenbezogenen Daten der Meldenden und der in den Meldungen genannten Personen verarbeiten? Was ist bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten?
• Was muss beachtet werden, wenn es eine externe Meldestelle gibt? Ist das eine Auftragsverarbeitung?
• Können DSBs zur Meldestelle werden oder liegt hier ein Interessenskonflikt vor?



