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Mieterstrom - Selbständige oder unselbständige Nebenleistung

Mieterstrom - Selbständige oder unselbständige Nebenleistung

Update: 2025-03-19
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In dieser Episode des PodcaSteuerrecht diskutieren wir ein aktuelles Urteil des 15. Senats des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 18.02.2025, Az. 15 K 128/21 U). Dabei geht es um die Frage, ob die Lieferung von Solarstrom durch den Vermieter an seine Mieter als unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung oder als eigenständige Hauptleistung zu qualifizieren ist.


Themen der Episode:



Sachverhalt: Ein Vermieter installiert eine Photovoltaikanlage auf seinem Mehrfamilienhaus und liefert den erzeugten Strom a seine Mieter.


Rechtliche Einordnung: Diskussion, ob die Stromlieferung eine umsatzsteuerfreie Nebenleistung oder eine steuerpflichtige Hauptleistung darstellt.


Entscheidung des Finanzgerichts Münster: Der Senat folgt der jüngeren BFH-Rechtsprechung und stuft die Stromlieferung als eigenständige steuerpflichtige Leistung ein.


Auswirkungen auf die Praxis: Welche Konsequenzen ergeben sich für Vermieter mit PV-Anlagen?



Das Urteil finden Sie auf der Website des Finanzgerichts Münster (https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/entscheidungen/15032025/index.php)

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FG Münster