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Vorarlberg – VOL.AT
Nach Faustschlag in Hard: Für Rückfalltäter heißt es nun Haft statt Geldstrafe

Nach Faustschlag in Hard: Für Rückfalltäter heißt es nun Haft statt Geldstrafe
Update: 2025-12-10
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Bezirksgericht hatte für Körperverletzung Geldstrafe gewährt. Berufungsgericht verhängte über vorbestraften Rückfalltäter nun aber rechtskräftig eine zu verbüßende Haftstrafe.
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