DiscoverRecht AktuellRA080 Aktuelle Rspr. zum allgemeinen Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Staatshaftungsrecht, Straßen- und Gewerberecht, Verwaltungsprozessrecht
RA080 Aktuelle Rspr. zum allgemeinen Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Staatshaftungsrecht, Straßen- und Gewerberecht, Verwaltungsprozessrecht

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Update: 2025-10-24
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🚗 Schlagloch beim Aussteigen: Gemeinde haftet nicht für erkennbare Straßenschäden
LG Flensburg, Urt. v. 08.08.2025 – 2 O 147/24
Autofahrer tritt bei Regen in 6 cm tiefes Schlagloch und knickt um. LG: Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt – desolater Zustand des Seitenstreifens war offensichtlich. Autofahrer muss beim Aussteigen auf Untergrund achten. Klage auf 3.000 € Schmerzensgeld abgewiesen. Mitverschulden wäre überwiegend gewesen.

⚖️ Schöffin wegen Kopftuch-Tragens ihres Amtes enthoben
OLG Braunschweig, Beschl. v. 14.10.2025 – 1 OGs 1/25
Schöffin weigert sich, Kopftuch in Strafverhandlung abzulegen. OLG: Verstoß gegen § 31a NJG – Neutralitätsgebot überwiegt Religionsfreiheit. Schutz der Funktionsfähigkeit der Justiz und negative Religionsfreiheit der Angeklagten. Amtsenthebung wegen gröblicher Amtspflichtverletzung (§ 51 GVG). Entscheidung unanfechtbar.

🚲 Free-Floating-Mieträder: Keine Aufstellung ohne Sondernutzungserlaubnis
VG Berlin, Beschl. v. 17.10.2025 – VG 1 L 631/25
Verleihfirma stellt 6.500 Mieträder ohne Erlaubnis ab. VG: Intensivnutzung überschreitet Gemeingebrauch – gewerbliche Vertragsanbahnung. Räder nicht jederzeit betriebsbereit (QR-Code), häufig verkehrsbehindernd. Beseitigungsverfügung rechtmäßig. Beschwerde zum OVG eingelegt.

📰 Presseanfragen: Ablehnung durch Behörden ist Verwaltungsakt
OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.10.2025 – 6 MB 28/25
Axel Springer klagt gegen Land wegen abgelehnter Auskunft. OVG: Ablehnung ist Verwaltungsakt – nicht schlichtes Realhandeln. Widerspruchsverfahren erforderlich, Klage gegen Behörde (nicht Land). Änderung der bisherigen Rechtspraxis. Verwaltungsverfahrensrecht gilt auch für Presse als zulässige Schranke der Pressefreiheit. Antrag unzulässig, unanfechtbar.

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