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Raubkunst im Privatbesitz

Raubkunst im Privatbesitz

Update: 2025-11-26
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Bereits 1998 haben sich 43 Staaten verpflichtet, unrechtmäßig erworbenen Besitz aus jüdischem Eigentum in ihren öffentlichen Einrichtungen zu identifizieren, die Erbinnen und Erben der beraubten Menschen ausfindig zu machen und mit ihnen gerechte und faire Lösungen zu finden. Ein Restitutionsgesetz für NS-Raubkunst gibt es in Deutschland nicht, wohl aber in Österreich. Allerdings gilt dieses Gesetz auch hierzulande noch nicht für private Museen und Sammlungen, die daher Einzelfallprüfungen von Provenienzforschunger*innen vornehmen lassen.

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