Rechtswidrige Zurückversetzung – Was Auftraggeber beachten müssen
Update: 2025-10-07
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Die Vergabekammer Nordbayern hat mit Beschluss vom 12.02.2025 (Az. RMF-SG21-3194-9-45) klargestellt: Eine Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens in den Stand vor Angebotsabgabe ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Auftraggeber können nicht beliebig auf „Neustart“ drücken, wenn sich Fehler in der Ausschreibung zeigen. In der heutigen Podcast-Folge beschäftigen wir uns mit dieser Entscheidung und deren Bedeutung für die …
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