Rheinland-Pfalz hat ein neues Bestattungsgesetz
Update: 2025-09-12
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"Um Himmels Willen!", bloß nicht - sagen die einen und sehen Totenruhe und Würde in Gefahr. Die anderen sagen: Endlich. Auch ich sage: Endlich. Seit Ewigkeiten muss die letzte Reise in der Regel auf dem Friedhof enden. Im Sarg oder in der Urne. Die Zeit ist überreif, diese absurd strengen Regeln zu lockern. Das Bestattungswesen ist längst im Umbruch. Der Einfluss der Kirchen schwindet. Feuerbestattung und Baumgräber boomen. Möglichst günstig soll es sein. Die Grabpflege den Hinterbliebenen so wenig Arbeit wie möglich machen.
Die neuen Bestattungsformen, die Rheinland-Pfalz jetzt ermöglicht, passen in die Zeit. Bestattung der Totenasche im Rhein, die Urne zuhause, ein Amulett mit eingearbeiteter Asche. Wenn jemand das als letzten Willen festlegt. Warum nicht? Anderswo in Europa ist das schon lange möglich.
Natürlich ist vieles denkbar, wenn die Urne zuhause im Wohnzimmerregal steht. Die Witwe kann ihrer verhassten Stieftochter den Zutritt zum Haus verwehren und damit ein Abschiednehmen an der Urne des Vaters. Bei einer wilden Tanzparty der Enkel kann die Urne der Oma auf den Boden knallen. Menschliche Abgründe und Verantwortungslosigkeit wird es immer geben.
Das ist aber kein Grund Freiheiten zu verwehren. Was nach dem Tod mit dem Leichnam passieren soll – ist wohl die intimste Entscheidung, die ein Mensch zu Lebzeiten treffen kann. Der Staat sollte sich hier so weit wie möglich heraushalten. Von daher ist es richtig, dass Rheinland-Pfalz bundesweit vorangeht - die starren Bestattungsvorschriften endlich lockert – und mehr Platz schafft für individuelles Abschiednehmen.
Die neuen Bestattungsformen, die Rheinland-Pfalz jetzt ermöglicht, passen in die Zeit. Bestattung der Totenasche im Rhein, die Urne zuhause, ein Amulett mit eingearbeiteter Asche. Wenn jemand das als letzten Willen festlegt. Warum nicht? Anderswo in Europa ist das schon lange möglich.
Natürlich ist vieles denkbar, wenn die Urne zuhause im Wohnzimmerregal steht. Die Witwe kann ihrer verhassten Stieftochter den Zutritt zum Haus verwehren und damit ein Abschiednehmen an der Urne des Vaters. Bei einer wilden Tanzparty der Enkel kann die Urne der Oma auf den Boden knallen. Menschliche Abgründe und Verantwortungslosigkeit wird es immer geben.
Das ist aber kein Grund Freiheiten zu verwehren. Was nach dem Tod mit dem Leichnam passieren soll – ist wohl die intimste Entscheidung, die ein Mensch zu Lebzeiten treffen kann. Der Staat sollte sich hier so weit wie möglich heraushalten. Von daher ist es richtig, dass Rheinland-Pfalz bundesweit vorangeht - die starren Bestattungsvorschriften endlich lockert – und mehr Platz schafft für individuelles Abschiednehmen.
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