Schweizer Polizei darf Hautfarbe von Verdächtigen nicht mehr nennen
Update: 2025-09-10
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Die Schweizer Polizei darf künftig bei Fahndungen nicht mehr die Hautfarbe von Tatverdächtigen nennen. Das wurde den Beamten nun offiziell vom Bundesamt für Polizei verboten. Doch das Verbot erschwert nicht nur die Arbeit der Polizei – sondern trägt auch dazu bei, die Bürger über die Täterherkunft weiter im Unklaren zu lassen.
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