Sonnige Aussichten für ihr Dach - Ob Sie wollen oder nicht
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Die Energiewende macht auch vor Wohnungseigentümergemeinschaften nicht Halt. Richter Wolfgang Dötsch vom OLG Köln gibt im Gespräch mit Michael de Iaco, Vorstandsvorsitzender des VDV NRW, wertvolle Einblicke in die neuen Vorschriften zur Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen.
Eine entscheidende Neuerung betrifft alle Eigentümer und Verwalter: Ab dem 1. Januar 2026 müssen bei einer vollständigen Dacherneuerung zwingend Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen installiert werden. Diese in §42a der Landesbauordnung NRW und der SanVO NRW verankerte Pflicht stellt Verwalter vor rechtliche und praktische Herausforderungen. Besonders die Frage der Kostenverteilung zwischen einer notwendigen Erhaltungsmaßnahme (Dacherneuerung) und der nun verpflichtenden Modernisierung (Solaranlage) wird detailliert beleuchtet.
Auch für neu errichtete Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen bei Nicht-Wohngebäuden gelten künftig Solaranlagenpflichten, während unterirdische Stellplätze ausgenommen sind. Wolfgang Dötsch erklärt anschaulich, welche Gebäude betroffen sind und welche Ausnahmen es gibt.
Trotz anfänglicher Skepsis betonen die Gesprächspartner die wirtschaftlichen Chancen: großzügige Fördermittel und langfristige Einsparungen können die Investitionen attraktiv machen. Der Podcast liefert praktische Handlungsempfehlungen für Verwalter: frühzeitige Information der Eigentümer, rechtzeitige Planung und die Berücksichtigung der neuen Pflichten bereits in aktuellen Sanierungsbeschlüssen.
Entdecken Sie, wie Sie als Verwalter rechtssicher durch diese Veränderungen navigieren und welche Synergien sich zwischen Dachdeckern und Solaranlagenbauern ergeben. Erfahren Sie auch, welche weiteren gesetzlichen Änderungen im Bereich Elektromobilität auf WEGs zukommen werden.




