Stiftungserrichtung leicht gemacht: Änderungen und Widerruf bis zur Anerkennung nutzen
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Hast du dich schon einmal gefragt, wie flexibel du eigentlich bei der Errichtung einer Stiftung bist und ob du während des Prozesses noch Änderungen vornehmen kannst? Genau darüber spreche ich heute mit dir – und ich nehme dir gleich zu Beginn die Sorgen: Es ist alles viel flexibler, als du vielleicht denkst!
Ich erkläre dir, wie du nicht nur die Stiftungssatzung und das einzubringende Vermögen anpassen kannst, solange deine Stiftung noch nicht anerkannt ist, sondern sogar das gesamte Stiftungsgeschäft widerrufen darfst. Klingt überraschend? Paragraf 81a des Bürgerlichen Gesetzbuches macht’s möglich! Außerdem gebe ich dir wertvolle Tipps aus der Praxis, wie du deine Stiftung am besten konzipierst und warum eine gute Vorbereitung enorm wichtig ist – aber auch, wie du vorgehen kannst, wenn es doch mal schneller gehen muss.
Links Sandra:
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