Tierquälerei: Was gilt als Straftat und wie erkennt man sie?
Update: 2025-11-18
Description
Tierquälerei ist in der Schweiz klar gesetzlich definiert – doch viele Fälle bleiben lange unentdeckt. Man kann aber Anzeichen erkennen, bevor es zu spät ist.
Das Schweizer Tierschutzgesetz spricht von Tierquälerei bei besonders schwerwiegenden Verstössen. Dazu gehören Misshandlung, Vernachlässigung, unnötige Überanstrengung, die qualvolle Tötung eines Tieres sowie das Aussetzen oder Zurücklassen, um sich seiner zu entledigen. Auch Tierkämpfe fallen unter diese Kategorie. Weniger gravierende Verstösse – wie zu kleine Gehege für Heimtiere – gelten als Verletzung der Tierschutzverordnung, sind aber ebenfalls strafbar.
Wie erkennen Sie Tierquälerei?
· Offensichtliche Anzeichen sind Verletzungen, Unterernährung oder extreme Verwahrlosung.
· Auch das Verhalten gibt Hinweise: übermässige Angst, Stress oder Aggressivität können auf Missstände hindeuten.
· Bei Heimtieren ist oft nicht sofort sichtbar, dass sie leiden – achten Sie auch auf das Umfeld und fragen Sie sich, ob die Bedürfnisse der Tierart erfüllt sind.
Was tun bei Verdacht?
· Suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Tierhalter.
· Bleibt die Situation unverändert, melden Sie den Fall dem kantonalen Veterinäramt.
· Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen (Fotos, Datum, Ort) und sammeln Sie, wenn möglich, Zeugen.
Das Schweizer Tierschutzgesetz spricht von Tierquälerei bei besonders schwerwiegenden Verstössen. Dazu gehören Misshandlung, Vernachlässigung, unnötige Überanstrengung, die qualvolle Tötung eines Tieres sowie das Aussetzen oder Zurücklassen, um sich seiner zu entledigen. Auch Tierkämpfe fallen unter diese Kategorie. Weniger gravierende Verstösse – wie zu kleine Gehege für Heimtiere – gelten als Verletzung der Tierschutzverordnung, sind aber ebenfalls strafbar.
Wie erkennen Sie Tierquälerei?
· Offensichtliche Anzeichen sind Verletzungen, Unterernährung oder extreme Verwahrlosung.
· Auch das Verhalten gibt Hinweise: übermässige Angst, Stress oder Aggressivität können auf Missstände hindeuten.
· Bei Heimtieren ist oft nicht sofort sichtbar, dass sie leiden – achten Sie auch auf das Umfeld und fragen Sie sich, ob die Bedürfnisse der Tierart erfüllt sind.
Was tun bei Verdacht?
· Suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Tierhalter.
· Bleibt die Situation unverändert, melden Sie den Fall dem kantonalen Veterinäramt.
· Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen (Fotos, Datum, Ort) und sammeln Sie, wenn möglich, Zeugen.
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