DiscoverUrteile der Woche von MDR AKTUELLUnfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert
Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert

Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert

Update: 2025-10-04
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Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die Urteile der Woche.
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Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert

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Mitteldeutscher Rundfunk