Vogelgrippe am Bodensee: 14 Vorarlberger Gemeinden unter Stallpflicht
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Wegen nachgewiesener Vogelgrippe-Fälle in den Nachbarländern gilt in mehreren Gemeinden Vorarlbergs ab sofort Stallpflicht für Geflügel und Vögel in Privathaltung.
In 14 Gemeinden Vorarlbergs entlang des Bodensees und des Rheins gilt seit Donnerstag Stallpflicht für Geflügel sowie für Vögel, die als Haustiere gehalten werden. Betroffen sind sowohl landwirtschaftliche Betriebe als auch Privathalter mit mehr als 50 Tieren.
“Gebiete mit stark erhöhtem Risiko”
Das Gesundheitsministerium hat die betroffenen Orte als “Gebiete mit stark erhöhtem Risiko” eingestuft. Die Maßnahme betrifft die Gemeinden Lochau, Bregenz, Hard, Fußach, Höchst, Gaißau, Hohenems, Lustenau, Altach, Feldkirch, Mäder, Meiningen und Rankweil.
Vogelgrippe bei Schwänen in Nachbarländern
Auslöser der Maßnahme ist der Nachweis der Vogelgrippe bei zwei Schwänen am Bodenseeufer in Deutschland und der Schweiz. Diese Fälle haben laut Gesundheitsbehörden zur Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen in den angrenzenden österreichischen Regionen geführt.
Vorarlberg bislang ohne bestätigte Fälle
In Vorarlberg selbst wurde bisher keine Infektion festgestellt. Landesrat Christian Gantner bestätigte gegenüber dem “ORF Vorarlberg”, dass bislang kein Fall im Bundesland bekannt sei. Dennoch wurde das bisher als “Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko” eingestufte Vorarlberg nun teilweise in die höchste Risikostufe hochgestuft.
Ziel: Schutz vor Einschleppung
Mit der Stallpflicht sollen Kontakte zwischen Haus- und Wildvögeln vermieden werden. Die Maßnahme dient laut Ministerium dem vorbeugenden Seuchenschutz.
(VOL.AT)




