Vorsicht, Kunde! – Vertragskonditionen gelten nach Fehllieferung weiter
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Wer eine falsche Adresse bemerkt, sollte sofort handeln und am besten den Händler anrufen und parallel versuchen, die Adresse online zu ändern. Niklas weist darauf hin, dass dem Händler eine Adressänderung zumutbar ist, solange er das Paket noch nicht an den Versanddienstleister übergeben hat.
Rechtlich handelt es sich bei Online-Bestellungen um die sogenannte Schickschuld: Der Händler muss die Ware versenden und dem Käufer in den Besitz bringen.
Hat der Händler das Paket korrekt an den Versanddienstleister übergeben, geht im B2B-Bereich die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware korrekt an den Versanddienstleister übergeben hat. Beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf nach § 447 zwischen Unternehmen und privaten Verbrauchern (B2C) gilt das nur, wenn ihr den Versanddienstleister selbst beauftragt habt. In allen anderen Fällen bleibt das Versandrisiko bis zur Übergabe der Sache an den Käufer beim Verkäufer und dieser muss sich um Aufklärung etwaiger Probleme kümmern.
Die Folgen einer Falschzustellung hängen auch davon ab, wer den Fehler verursacht hat. Ignoriert der Händler die rechtzeitige Adresskorrektur und liefert eine Ware deshalb an die falsche Adresse, muss er die Ware auf eigene Kosten erneut an die korrekte Adresse senden. Habt ihr es dagegen versäumt, die falsche Lieferadresse rechtzeitig zu korrigieren, befindet ihr euch im sogenannten Annahmeverzug. Dann könnt ihr zwar eine erneute Zusendung verlangen, müsst dafür aber die zusätzlichen Versandkosten tragen. Die ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen gelten in beiden Fällen weiter.
Bei einem zeitlich begrenzten Angebot müsst ihr euch nicht mit einer Geld-zurück-Lösung abspeisen lassen, denn der Händler kann den Vertrag nicht einseitig auflösen. Das gilt auch für zeitlich begrenzte Sonderangebote, etwa zum Black Friday. Auch in solchen Fällen solltet ihr schriftlich auf Vertragserfüllung bestehen. Wie ihr dabei am besten vorgeht, klären wir im Podcast.
Gesetze
§ 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist
§ 197 BGB Abs.1 Nr.2: Dreißigjährige Verjährungsfrist
§ 242 BGB Abs. 1: Leistung nach Treu und Glauben
§ 323 BGB: Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
§ 433 BGB Abs.1 Satz 1: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag



