Ein weiteres Jahr neigt sich dem Ende zu. Danke an unsere Hörerinnen und Hörer, Abonnentinnen und Abonnenten, Interviewgäste und Unterstützer sowie das gesamte Produktionsteam. Wir wünschen schöne Feiertage und ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest.
In der aktuellen Folge gibt es ein Update zum LkSG. Nachdem das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, droht jetzt seine Abschaffung. Dr. Rosinus gibt einen Überblick über die Hintergründe der Aufhebungsbestrebungen und geht dabei konkret auf die Berichtspflicht ein, die das BAFA zunächst außer Kraft gesetzt hat. Im Weiteren Verlauf werden einige Lösungsansätze beleuchtet und Dr. Rosinus gibt einen Einblick in die gegenwärtige Umsetzung des LkSG. Schließlich stellt er einige praxisrelevante Handlungsoptionen dar. Hier geht’s zur Folge über das Lieferkettengesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/53-rosinusonair Hier geht’s zur Folge über die deutsche und europäische Lieferketten-Compliance: https://criminal-compliance.podigee.io/94-cr Hier geht’s zur Folge über die Risikoanalyse nach dem Lieferkettengesetz https://criminal-compliance.podigee.io/118-cr Hier geht's zu den Folgen zur EU-Lieferketten-Richtlinie https://criminal-compliance.podigee.io/172-cr https://criminal-compliance.podigee.io/217-new-episode Hier geht's zur Folge Neues aus der Lieferkette https://criminal-compliance.podigee.io/188-cr
In der aktuellen Folge stehen die zukünftigen Herausforderungen in der Kommunikation mit den Finanzämtern im Mittelpunkt. Mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2024 wird die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für die Kommunikation mit Finanzämtern weitgehend untersagt, was die Arbeitsweise der Rechtsanwaltschaft erheblich einschränkt. Dr. Rosinus beleuchtet die Hintergründe dieser Regelung und fasst die Kritikpunkte an der Gesetzesänderung zusammen. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Diese Woche spricht Dr. Christian Rosinus mit Sebastian Wiesmann und Christian Jansen über das Compliance Management System (CMS) der FIEGE Gruppe. Nach einer Vorstellung der FIEGE Gruppe erläutern die Herren Jansen und Wiesmann zunächst, mit welchen Herausforderungen die FIEGE Gruppe in der Compliance-Organisation konfrontiert ist. Im Anschluss schildern sie die Struktur des Compliance Managements und erläutern, wie das CMS in der Praxis funktioniert und wie die tägliche Arbeit aussieht. Dabei geht es insbesondere um die Meldewege in der FIEGE Organisation und die Kommunikation gegenüber den Mitarbeitenden. Des Weiteren sprechen die beiden über technische Tools, die FIEGE im Bereich Compliance einsetzt. Sie erläutern z.B. die Hinweisgeberplattform, die FIEGE in Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter für Compliance-Fälle und LkSG-Meldungen nutzt, und das e-Learning-System, welches für Online-Schulungen der Mitarbeitenden eingesetzt wird. Abschließend geht es um zukünftige Herausforderungen im Bereich Compliance, insbesondere den neuen Code of Conduct von FIEGE, das europäische Lieferkettengesetz und ESG. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Sebastian Wiesmann ist seit 2015 für die FIEGE Gruppe tätig und dort für den Bereich Compliance verantwortlich. Herr Wiesmann ist unter sebastian.wiesmann@fiege.com erreichbar. Christian Jansen ist seit 2012 für die FIEGE Gruppe tätig und leitet seit 2015 den Bereich Interne Revision. Herr Jansen ist unter christian.jansen@fiege.com erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In der heutigen Folge berichtet Mirjam Hannah Steinfeld von der Jahrestagung zur EU-Strafjustiz der Europäischen Rechtsakademie (ERA), die vom 14. bis 15. November 2024 in Sofia stattgefunden hat. Gemeinsam sprechen Frau Steinfeld und Dr. Rosinus über die neuesten Entwicklungen des Strafrechts in Europa. Neben der Evaluation der Projekte aus dem Umweltstrafrecht und der Sanktionsumgehung geht es vor allem um Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsstrafrecht. Außerdem berichtet Frau Steinfeld, dass sich der Fokus der europäischen Kriminalitätsbekämpfung im Vergleich zum letzten Jahr geändert hat und geht auf die damit zusammenhängenden Aspekte ein. Ferner berichtet sie über die Ideen und Projekte des designierten EU-Kommissars. Hier geht’s zur Folge #183 – Entwicklungen im europäischen Strafrecht https://criminal-compliance.podigee.io/183-new-episode Dr. Rosinus im Gespräch mit: Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist als Salary Partnerin bei Rosinus | Partner tätig und berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Auf der Jahrestagung der ERA referierte Mirjam Hannah Steinfeld über Verteidigungsrechte und fair trial in datenbasierten Ermittlungen. Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In der heutigen Folge geht es um Schneeballsysteme und deren strafrechtliche Einordnung. Dr. Rosinus erläutert zunächst den Aufbau eines Schneeballsystems und beschreibt die Herausforderungen bei der Aufdeckung solcher Systeme. Anschließend erklärt er, welche psychologischen Faktoren die Investitionsentscheidungen potenzieller Anleger und Investoren beeinflussen. Darüber hinaus beleuchtet Dr. Rosinus die strafrechtliche Bewertung von Schneeballsystemen und gibt abschließend wertvolle Hinweise, worauf Anleger besonders achten sollten. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In der heutigen Folge beleuchtet Dr. Rosinus einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. Juli 2024. Die Entscheidung dreht sich um die Frage, ob auch ein untauglicher Versuch für einen Vermögensarrest ausreicht. In dem zugrundeliegenden Fall handelte der Beschuldigte mit Wertpapieren, wobei er teilweise irrig annahm, ihm lägen Insiderinformationen vor. Dr. Rosinus erläutert die Begründung des OLG, insbesondere auch zur Rolle des Abzugsverbots bei dem Erlös aus dem Weiterverkauf der Wertpapiere . Am Ende der Folge erläutert Dr. Rosinus, wie man sich als Adressat juristisch gegen einen Vermögensarrest wehren kann.
In der heutigen Folge bespricht Dr. Rosinus drei aktuelle Gesetzgebungsvorhaben: den Referentenentwurf des E-Evidence-Gesetzes, das geplante Quick-Freeze-Verfahren und die derzeit im Justizministerium diskutierte Modernisierung des Hacker-Paragrafen (§ 202a StGB). Er erläutert die Regelungen des Referentenentwurfs des E-Evidence Gesetzes zum Verfahren zur Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel und geht dabei auch auf den europarechtlichen Hintergrund des Gesetzes ein. Anschließend beleuchtet er die geplante Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens zur kurzzeitigen Speicherung von elektronischen Verkehrsdaten im Ermittlungsverfahren. Abschließend wirft er einen Blick auf die geplanten Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts, die das sogenannte „Grey-Hacking“ unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen könnten. Hier geht´s zum Referentenentwurf des BMJ zum E-Evidence-Gesetz https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_E_Evidence.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hier geht´s zum Referentenentwurf des BMJ zum Quick-Freeze-Verfahren https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Einfuehrung_Sicherungsanordnung_Verkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hier geht´s zur Folge Nr. 163 Die europäische E-Evidence-Verordnung https://criminal-compliance.podigee.io/163-cr Hier geht´s zur Folge Nr. 166 Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und Trends aus dem IT-Strafrecht https://criminal-compliance.podigee.io/166-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In der heutigen Folge beleuchtet Dr. Rosinus gemeinsam mit Dr. Grzesiek die Befugnisse von Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit dem Zugriff auf mobile Geräte von Beschuldigten. Dr. Grzesiek erläutert, ob und wie Ermittlungsbehörden zwangsweise verschlüsselte Geräte durch PIN-Code, Fingerabdruck oder Face-ID entsperren dürfen. Dabei gehen sie auf die verschiedenen Ansichten in Literatur und Rechtsprechung ein. Anschließend gehen sie auf die Entscheidung des Landgerichts Ravensburg vom 14. Februar 2023 (11 Gs 69/23) ein. In dem zugrunde liegenden Fall hat die Polizei das Smartphone eines Beschuldigten gegen dessen Willen mittels Fingerabdrucks entsperrt und hierauf gespeicherte Daten im Ermittlungsverfahren verwendet. Abschließend werfen sie einen Blick auf mögliche zukünftige Entwicklungen in diesem Spannungsfeld zwischen Strafverfolgung und Grundrechtsschutz. Hier geht´s zur Entscheidung des Landgerichts Ravensburg: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001538646 Hier geht´s zur Folge Nr. 174 Die Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO https://criminal-compliance.podigee.io/174-cr Hier geht´s zur Folge Nr. 185 Die Online-Durchsuchung nach § 100b StPO https://criminal-compliance.podigee.io/185-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Diese Woche gibt es ein Rechtsprechungsupdate des Landgerichts Saarbrücken, das sich mit den Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei einem Verdacht auf Geldwäsche auseinandersetzt. Dr. Rosinus beleuchtet zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und den Gang des Verfahrens. Anschließend geht Dr. Rosinus konkret auf die Entscheidung des LG Saarbrücken ein, das der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung stattgegeben hat. Hierbei erklärt er insbesondere die Anforderungen, die an den sog. „doppelten Anfangsverdacht“ bei der Geldwäsche gestellt werden und legt dar, aus welchen Gründen der zugrundeliegende Durchsuchungsbeschluss diesen Anforderungen nicht genügte. Zuletzt betont Dr. Rosinus die Bedeutung und das klare Signal des Urteils. Hier gehts zur Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken: https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001583384 Hier geht’s zur Folge allgemeinen Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse: https://criminal-compliance.podigee.io/168-cr Hier geht’s zur Folge Richtiges Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen: https://criminal-compliance.podigee.io/7-rosinusonair
Diese Woche spricht Dr. Christian Rosinus mit Dr. Nikolaos Gazeas über Rechtshilfe und Auslieferung. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Gazeas, erläutern die beiden Gesprächspartner den Begriff der Rechtshilfe und und wie sich die Rechtshilfe entwickelt hat. Dabei grenzt Dr. Gazeas auch die „kleine“ von der „großen“ Rechtshilfe ab. Danach gehen sie auf die Rechtsquellen der Rechtshilfe ein, wobei sie einen Schwerpunkt auf die Rechtsquellen der Auslieferung legen. Sodann sprechen Dr. Rosinus und Dr. Gazeas über Interpol. Dr. Gazeas erklärt, was Interpol formell ist, und welche Strukturen dahinterstehen. Er erläutert auch, wie internationale Fahndungen mithilfe von Interpol funktionieren. Hiernach erörtern die beiden Gesprächspartner vertieft, wie Auslieferungen in Theorie und Praxis funktionieren. Dabei zeigen sie insbesondere, wie Auslieferungen im EU-Raum funktionieren. In diesem Zusammenhang erläutert Dr. Gazeas auch unterschiedliche Verteidigungsstrategien und zeigt auf, ob und wann deutsche Staatsangehörige ausgeliefert werden dürfen. Im Anschluss sprechen Dr. Rosinus und Dr. Gazeas im Detail über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im sogenannten Fall Maja T. (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2024 – 2 BvQ 49/24) und diskutieren über die Besonderheiten des Falls. Zuletzt gehen Sie auf die Learnings aus dem Fall und mögliche gesetzliche Veränderungen ein. Hier gehts zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-067.html Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Nikolaos Gazeas, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Gazeas Nepomuck Rechtsanwälte PartG mbB. Er berät, verteidigt und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere in allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Medizinstrafrechts. Das internationale Strafrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt. Hier ist Dr. Gazeas insbesondere auf Auslieferungsverfahren und Rechtshilfesachen spezialisiert und berät bei Fragestellungen mit internationalen Bezügen. Dr. Gazeas berät Unternehmen und Institutionen ebenso präventiv, insbesondere bei der Umsetzung von Compliance-Systemen. Darüber hinaus hat er Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden im strafrechtlichen Kontext. Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf Verfahren mit politischen Implikationen, regelmäßig auch im Schnittstellenbereich zwischen dem Strafrecht und dem Sicherheitsrecht. Hier berät und vertritt Dr. Gazeas Einzelpersonen und Unternehmen etwa im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen. Dr. Gazeas ist erreichbar unter: gazeas@gazeas.de https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Diese Woche beleuchtet Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2023, die sich unter anderem mit der Haftungsbeschränkung von Geschäftsleitern durch Delegation beschäftigt. Dr. Rosinus erklärt im Gespräch den Sachverhalt der Entscheidung und erläutert kurz die maßgeblichen Normen. Sodann geht er auf die Entscheidungsgründe ein und erörtert mögliche Folgen der Entscheidung für die Praxis. Zuletzt spricht Dr. Rosinus noch kurz über mögliche Auswirkungen der zivilrechtlichen Entscheidung auf andere Rechtsgebiete. Hier geht’s zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2023 (Az. III ZR 105/22): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=135909&pos=22&anz=1125 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In dieser Woche dreht sich die Folge um IT-Sicherheit für Berater. Dr. Grzesiek beleuchtet im Gespräch mit Herrn Pietzsch welche Risiken aus der Cyberkriminalität für Berater, insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer drohen. Daneben geht er darauf ein, wie Berater der Bedrohungslage wirksam begegnen können und welche Sicherheitsvorkehrungen sinnvoll sein können. Dabei zeigt er insbesondere auch die besonderen Rechte und Pflichten von Beratern.
In dieser Woche dreht sich alles um das MoPeG, das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts und dessen Auswirkungen auf das Wirtschaftsstrafrecht. Dr. Rosinus beleuchtet, welche strafrechtsrelevanten Änderungen das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene MoPeG mit sich bringt und welche strafrechtlichen Debatten in diesem Zusammenhang bereits jetzt geführt werden. Dabei geht es insbesondere um Auslegungsfragen im Rahmen der Untreue und der Korruption im geschäftlichen Verkehr. Außerdem erläutert Dr. Rosinus welche Auswirkungen das MoPeG auf das Geldwäschegesetz hat.
Diese Woche beschäftigt sich Dr. Rosinus mit den Unterschieden und Zusammenhängen von Strafanzeigen und Strafanträgen. Er erklärt welche Voraussetzungen für einen wirksamen Strafantrag beachtet werden müssen und welche Folgen eintreten, wenn kein wirksamer Strafantrag vorliegt. Zudem geht er auf die Möglichkeiten der Auslegung einer Strafanzeige und der Rücknahme eines Strafantrags ein. Zuletzt betont er, was beim Stellen von Strafanträgen unbedingt beachtet werden sollte. Hier geht’s zur Folge Nr. 184 Gesetzgebungsupdate: Digitalisierung der Justiz https://criminal-compliance.podigee.io/184-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 63 Strafanzeigen bei Straftaten zum Nachteil des Unternehmens https://criminal-compliance.podigee.io/63-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In dieser Woche geht es um die Einstellung von Strafverfahren aus Opportunitätsgründen. Dr. Rosinus erläutert den Begriff der Opportunitätseinstellung und legt dar, nach welchen gesetzlichen Regelungen diese Art der Verfahrensbeendigung möglich ist. Dabei geht er insbesondere auf die rechtlichen Voraussetzungen einer Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO und einer Einstellung gegen Erfüllung bestimmter Auflagen oder Weisungen nach § 153a StPO ein. Er erklärt, in welchem Verfahrensstadium eine solche Opportunitätseinstellung möglich ist. Abschließend beleuchtet Dr. Rosinus die Vor- und Nachteile einer Einstellung aus Opportunitätsgründen für den Beschuldigten. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Diese Woche beleuchtet Dr. Rosinus im Gespräch mit Herrn Pietzsch eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes zur Erteilung von Auskünften aus Strafakten an öffentliche Stellen. Dr. Rosinus erklärt im Gespräch insbesondere, wann eine solche Auskunft kritisch sein kann. Er erörtert die Hintergründe und die Inhalte der Entscheidung, insbesondere die rechtlichen Besonderheiten. In dem Gespräch geht Herr Dr. Rosinus auch darauf ein, welche Schlüsse aus der Entscheidung für die Praxis gezogen werden können. Hier geht’s zum Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Januar 2024 (Az. 203 VAs 532/23): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-11453?hl=true Hier geht’s zur Folge Nr. 218: Rechtsprechungsupdate: Das Steuergeheimnis bei Durchsuchungen https://criminal-compliance.podigee.io/218-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Diese Woche beleuchtet Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Schadensbegriff im Zusammhang mit dem Subventionsbetrug. Dr. Rosinus geht im Gespräch auf den strafrechtlichen Begriff des Subventionsbetrugs ein, erläutert dann die Tatsachen des Falls und die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs. Weiterhin geht er darauf ein, welche Kritik an der Entscheidung geübt wird, und welche Folgen für die Praxis der Beschluss haben könnte. Hier geht’s zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2024 (Az. 5 StR 228/23): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&Seite=19&nr=137138&pos=597&anz=1384 Hier geht’s zur Folge Nr. 84: Rechtsprechungsupdate – Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Coronahilfen https://criminal-compliance.podigee.io/84-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In der vierten Sonderfolge spricht Theresa Großmann mit Dr. Lea Babucke über den Vorwurf des AI-Washings und dessen strafrechtliche Relevanz. Frau Dr. Babucke erläutert, was unter dem Begriff des AI-Washings zu verstehen ist und wie Künstliche Intelligenz im rechtlichen Kontext definiert wird. Des Weiteren geht es um die in Betracht kommenden Straftatbestände und mögliche Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden. Frau Dr. Babucke beleuchtet außerdem zwei öffentlich bekannte Verfahren der amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) mit dem Vorwurf des AI-Washings. Zuletzt geht sie noch auf mögliche Risiken für Anbieter ein und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des AI-Washings. Theresa Großmann im Gespräch mit: Dr. Lea Babucke ist Rechtsanwältin und Associate in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Fachbereich White-Collar Defence und Global Investigations. Sie berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen sowie Individualpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Darüber hinaus ist sie für internationale Mandanten im Rahmen von internen Untersuchungen tätig. Als Lehrbeauftragte an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg unterrichtet sie unter anderem Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht. Frau Dr. Babucke ist telefonisch unter +492114979329 oder per E-Mail unter lea.babucke@freshfields.com erreichbar. Den Aufsatz „Künstliche Intelligenz und Strafrecht – Ermittlungsrisiken aufgrund KI-Washings“ von Dr. Lea Babucke und Philip N. Kroner finden Sie hier: NZWiSt 2024, 174. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com