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Die Juraflüsterer - der Jura-Podcast von Alpmann Schmidt

Die Juraflüsterer - der Jura-Podcast von Alpmann Schmidt
Author: Alpmann Schmidt
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© Alpmann Schmidt
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Jura lernen unterwegs - mit Alpmann Schmidt! Das juristische Repetitorium aus Münster versorgt Euch mit allem Wissenswerten rund um das juristische Studium und die Examensvorbereitung. Eine interessante Mischung aus aktueller und examensrelevanter Rechtsprechung, Lerntipps, Prüfungssimulationen und vielem mehr erwartet Euch!
61 Episodes
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Einiges los in Berlin und in Karlsruhe: Vor der konstituierenden Sitzung des gerade frisch gewählten Bundestages trat noch schnell der alte Bundestag zusammen, um über nichts geringeres als eine Grundgesetzesänderung zu entscheiden. Die Opposition war nicht begeistert und wandte sich unverzüglich an das BVerfG. Ob man den alten Bundestag noch einberufen darf und ob dieser die Schuldenbremse ändern durfte, erklärt Euch in dieser Folge Horst Wüstenbecker, Rechtsanwalt und Repetitor.Zugehöriger Beitrag: Wüstenbecker RÜ 2025, 278 (genaue Fundstelle folgt!)
Ein im Examen immer wiederkehrendes Thema aus dem Schuldrecht AT sind Aufrechnungsfälle. Herr Dr. Matthias Hünert, Dozent für Zivilrecht und Leiter von AS Individuell, unserem Einzelunterrichtsangebot, nimmt daher eine aktuelle BGH-Entscheidung zu dieser Thematik zum Anlass, für Euch wichtige Klausurkonstellationen aus diesem Bereich darzustellen. Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 487Passend zum Inhalt der heutigen Folge: Unser S-Skript Schuldrecht AT 1 - Leseprobe und Bestellmöglichkeiten findet Ihr hier: shop.alpmann-schmidt.de/schuldrecht-at1
Wenn eine Partei erstmalig bei der Bundestagswahl antreten will, muss sie nicht nur ihre Parteieigenschaft nachweisen, sondern auch Unterstützungsunterschriften beibringen. Das Bundeswahlgesetz verlangt, dass mindestens ein Tausendstel der Wahlberechtigten als Unterstützerinnen und Unterstützer im Vorfeld der Wahl unterschreiben. Für Neuparteien eine nicht unerhebliche Hürde. Warum diese allerdings verfassungsrechtlich sogar geboten ist, erklärt Dir Christian Sommer, Rechtsanwalt und Repetitor für Öffentliches Recht, anhand einer ganz aktuellen Entscheidung des BVerfG.Besprochenes Urteil: BVerfG RÜ 2025, 159Unsere Podcast-Folgen zu den vorherigen Wahlrechtsänderungen findest Du unter den folgenden Links: Unter Bundestag soll kleiner werden - Teil 1 Unser Bundestag soll kleiner werden - Teil 2Alles Wissenswerte zum Organstreitverfahren und dem restlichen Staatsorganisationsrecht findest Du in unserem Skript "Staatsorganisationsrecht". Leseprobe und Bestellmöglichkeiten findest Du hier: www.alpmann-schmidt.de/skript-staatsorganisationsrechtUnsere RechtsprechungsÜbersicht (RÜ) kannst Du hier bestellen: www.alpmann-schmidt.de/rechtsprechungsübersicht
Profi-Fußballerinnen und -Fußballer dürfen nur in bestimmten Zeiträumen zwischen ihren Vereinen wechseln. Wird ihr Arbeitsverhältnis ohne triftigen Grund beendet, schuldet die Spielerin bzw. der Spieler zusammen mit dem nächsten Verein Schadensersatz - das geben die FIFA-Regularien vor. Mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit unvereinbar, meint ein Profifußballer. Ob er Recht hat, erklärt Euch RA Christian Sommer anhand einer aktuellen Entscheidung des EuGH.
Entscheidung: EuGH RÜ 2025, 39
Die Neuauflage des Skripts Europarecht ist da! Leseprobe und Bestellmöglichkeiten findet Ihr unter www.alpmann-schmidt.de/skript-europarecht!
Beim Verbraucherwiderruf handelt es sich um ein sehr examensrelevantes Thema. Neben dem Grundwissen zu Fernabsatz und Co. werden im Examen auch immer wieder aktuelle Entscheidungen des BGH abgefragt.
In der heutigen Folge stellt Euch Dr. Jannina Schäffer zwei
aktuelle Urteile vor. In der ersten Entscheidung geht es um ein konfiguriertes Notebook und die Frage, ob die individuelle Auswahl von Komponenten wie Prozessor und Festplatte das Widerrufsrecht ausschließen können. In der zweiten Entscheidung geht es um einen Verbraucherwiderruf bei einem Kilometerleasingvertrag.
Beide Entscheidungen könnt Ihr auch in der RÜ nachlesen:
Widerrufsrecht bei einem konfigurierten Notebook, RÜ 2024, 544
Widerrufsrecht im Rahmen eines Kilometerleasingvertrags, RÜ 2024, 666
Die Aufbauschemata Zivilrecht 2025 sind da! Übersichtliche Aufbauschemata sortiert nach Anspruchsgrundlagen, Hinweise auf Standard-Problemkonstellationen und vieles mehr – der ideale Leitfaden für Deine Klausur! Leseprobe und Bestellmöglichkeiten findest Du hier: www.alpmann-schmidt.de/aufbauschemata-zivilrecht
Es ist natürlich Zeit für die Weihnachtsfolge! Und die betrifft ein Ziel, das wir alle in der Vorweihnachtszeit haben: den Weihnachtsmarkt! Dort entpuppt sich das "Fest der Liebe" gerne mal zum "Fest der (Taschen-)Diebe". Um dagegen einzuschreiten, gibt es erste Städte, in denen die Polizei die Weihnachtsmärkte mit Videokameras überwacht. Ob das rechtmäßig ist, erklärt Euch Rechtsanwalt und Repetitor Christian Sommer in der heutigen Folge.
Entscheidung: NdsOVG RÜ 2025, 108
Musik: Christmas music - Ringing the Starry Night by LuLu_Sound_Music über Pixabay
+++ Die Neuauflage des Skripts Europarecht ist da! Anhand 18 examenstypischer Fälle und mit vielen Übersichten und Aufbauschemata erklärt Euch Christian Sommer alles Wissenswerte über das Europarecht! Leseprobe und Bestellmöglichkeiten findest Du hier. +++
Eine „Leihstute“ bringt ein Fohlen zur Welt, nachdem ihr die befruchtete Eizelle einer „Spenderstute“ eingesetzt wurde. Gehört das Fohlen dem Eigentümer der Leihstute, oder dem Eigentümer der Spenderstute? Die Antwort bekommt Ihr hier von Dr. Jan Stefan Lüdde, Rechtsanwalt und Repetitor. Dabei zeigt sich, dass die §§ 947, 93 BGB sowie § 953 BGB auch diesen sehr modernen Sachverhalt interessengerecht regeln, obwohl sie lange formuliert wurden, bevor medizinisch-technisch mit einem solchen Fortschritt zu rechnen war. Die vollständige klausurmäßige Aufbereitung der zugehörigen Entscheidung des OLG Oldenburg durch Herrn Dr. Lüdde findet Ihr in der RÜ 2024, 679.
Die einschlägigen Regelungen werden in unserem
AS-Skript Sachenrecht 1 (2025) und in unseren KK Karteikarten Sachenrecht (2024) dargestellt. Leseprobe und Bestellmöglichkeiten gibt es hier:
Skript Sachenrecht 1
Karteikarten Sachenrecht
Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist das Unionsbürgerrecht, das wir alle schon mal benutzt haben (z.B. im Urlaub). Das Recht erschöpft sich aber nicht in einem Recht auf "Reisefreiheit", sondern sichert den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern noch mehr - sogar die Anerkennung eines geänderten Personenstands. Was passiert, wenn ein Mitgliedstaat diesem die Anerkennung verweigert, erklärt Euch Christian Sommer, Repetitor für Öffentliches Recht.
Der heutige Fall: EuGH RÜ 2024, 699
*** Die black-week-Angebote von Alpmann Schmidt - sichere Dir Deinen Rabatt! Weitere Infos unter www.alpmann-schmidt.de/blackweek2024 ***
Das neue Skript zum Europarecht - ab Dezember 2024 verfügbar. Alle Infos zum Skript und eine Leseprobe findest Du hier: www.alpmann-schmidt.de/skript-europarecht
Erst in der RÜ, dann im Examen! Unsere RÜ-RechtsprechungsÜbersicht besticht durch ihre häufige Trefferquote. Überzeuge Dich selbst: www.alpmann-schmidt.de/rue
Mit dem Ende der Ampel-Koalition in Berlin stellen sich
zahlreiche Fragen: Darf der Bundeskanzler ohne Mehrheit im Parlament weiterregieren? Was ist die Vertrauensfrage? Wann ist ein Misstrauensvotum möglich? Diese Fragen werden Euch in den nächsten Wochen und Monaten im Examen begegnen. Die Antworten bekommt Ihr hier von Christian Sommer, Rechtsanwalt und Repetitor für Öffentliches Recht.
Weitere Antworten findet Ihr in unserem AS-Skript Staatsorganisationsrecht (2024). Leseprobe und Bestellmöglichkeiten gibt es hier: shop.alpmann-schmidt.de/staatsorganisationsrecht
Music by Mikhail Smusev from Pixabay
Die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung stellt einen der absoluten Klassiker im Strafrecht BT dar, den Studierende unbedingt kennen sollten. Gleichzeitig haben die Raubdelikte noch weitere examensrelevante Probleme zu bieten. Beispielsweise im Rahmen des Finalzusammenhangs oder bei der Definition des gefährlichen Werkzeugs.
Zwei examensrelevante Urteile zum Raub stellt Euch Dr. Jannina Schäffer in dieser Folge vor. Diese könnt Ihr außerdem in der RÜ nachlesen:
"Wegnahme eines E-Bikes als Pfand - Raub?" RÜ 2024, 211
"Zeitpunkt des Einsatzes eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub" RÜ 2024, 623
Viel Spaß beim Nacharbeiten und viel Erfolg beim Lernen!
Alle weiteren Informationen zur RÜ und zu den Bestellmöglichkeiten findest Du im Alpmann Webshop unter shop.alpmann-schmidt.de.
Musterklausuren, den Klausurplan sowie weitere Informationen zum K1-Klausurenkurs findest Du unter www.k1-klausurenkurs.de!
Der Examensklassiker aus dem Recht der beschränkten Geschäftsfähigkeit ist die Frage, inwieweit man Minderjährigen eine Immobilie unentgeltlich zuwenden kann bzw. welche Zustimmungserfordernisse hier bestehen. Dr. Matthias Hünert, Dozent für Zivilrecht und Leiter von AS Individuell, unserem Einzelunterrichtsangebot, nimmt daher eine aktuelle BGH-Entscheidung zu dieser Thematik zum Anlass, für Euch die wichtigsten Klausurkonstellationen darzustellen.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 433
Die wichtigsten Strukturen, Prüfungsreihenfolgen, Definitionen und Klausurschwerpunkte findest Du in unserer Reihe "Aufbauschemata" mit je einer Ausgabe für Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Leseproben findest Du unter shop.alpmann-schmidt.de. +++ ACHTUNG, NEUERSCHEINUNG: Die "Aufbauschemata Zivilrecht/ZPO" erscheinen gerade neu! Alle wichtigen Neuerungen (inkl. MoPeG!) sind berücksichtigt!
Vorhaben im Außenbereich - ein Klassiker für baurechtliche Examensklausuren. Ein aktueller Fall des OVG Schleswig zeigt: nicht jede Tierhaltung führt gleich zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. In dieser Folge zeigt Euch Christian Sommer, dass die Systematik des BauGB leicht zu durchschauen ist und gibt wichtige Tipps für Eure nächste baurechtliche Klausur.
Der heutige Fall: OVG Schleswig RÜ 2024, 590
Deine Examensklausuren von morgen findest Du - klausurmäßig aufbereitet - in der monatlich erscheinenden RÜ-RechtsprechungsÜbersicht. Weitere Informationen zur RÜ findest Du hier: www.rechtsprechungsübersicht.de
Falls Ihr Euch – wie unsere Moderatorin Dr. Jannina Schäffer – schon auf den Herbst, Pumpkin Spiced Coffee und Halloween freut, müsst Ihr heute unbedingt dranbleiben. In dieser Podcastfolge aus dem Strafrecht geht es um die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug. Erklärt wird diese anhand eines BGH-Urteils zum sog. „Wash-Wash-Trick“. Diese „Betrugs“masche wird auch „Geldzauberei“ genannt – aber hört doch selbst rein.
Die Entscheidung findet Ihr examenstypisch aufbereitet auch zum Nachlesen in der August-Ausgabe unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht BGH RÜ 2024, 507 (Unmittelbares Ansetzen zur „Geldzauberei“)
Alle weiteren Informationen zur RÜ und zu den
Bestellmöglichkeiten findest Du im Alpmann Webshop: www.alpmann-schmidt.de
Musterklausuren, den Klausurplan sowie Muster unserer
Korrekturen und Voten aus dem K1-Klausurenkurs findest Du unter www.k1-klausurenkurs.de!
Unfälle im Straßenverkehr kommen in der Praxis häufig vor. Entsprechend beliebt sind auch Examensklausuren aus dem Bereich des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dr. Jannina Schäffer erläutert Euch in dieser Podcastfolge, was es in einer StVG-Klausur zu beachten gibt und stellt Euch eine aktuelle Entscheidung des BGH zur sog. Lückenrechtsprechung vor.
Den besprochenen Fall könnt Ihr hier nachlesen: BGH RÜ 2024, 489.
Einen weiteren Übungsfall zum StVG wird es in der
Oktober-Ausgabe der RÜ geben.
Viel Spaß beim Nacharbeiten und viel Erfolg beim Lernen!
Alle weiteren Informationen zur RÜ und zu den
Bestellmöglichkeiten findest Du unter shop.alpmann-schmidt.de.
Musterklausuren, den Klausurplan sowie weitere
Informationen zum K1-Klausurenkurs findest Du unter www.k1-klausurenkurs.de!
Mit der Wahlrechtsreform 2023 hat der Gesetzgeber das Bundestagswahlrecht erheblich geändert: Anzahl der Abgeordneten auf 630 gedeckelt, keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr, keine Grundmandatsklausel mehr - dafür ein neues "Verfahren der Zweitstimmendeckung". Christian Sommer bringt mit dieser Folge Licht ins Dunkel, führt in die Änderungen ein und erklärt, warum das BVerfG die Änderungen weitestgehend für verfassungskonform hält.
Achtung, Fortsetzungsbeitrag! Die letzte Wahlrechtsreform von 2020 haben wir schon in der Folge "Unser Bundestag soll kleiner werden - Teil 1" besprochen. Die Folge findet Ihr hier und zum nachlesen in der RÜ 2024, 99.
Die heute besprochene Entscheidung: BVerfG, Urt. v. 30.07.2024 - 2 BvF 1/23 u.a. - im Gutachtenstil aufbereitet nachzulesen im RÜ Heft 10/24.
Jura muss nicht langweilig und trocken sein. Das zeigt Euch Jannina Schäffer in ihrer neuen Podcastfolge aus dem Zivilrecht. In dieser Folge werden zwei Urteile besprochen, die sich mit exotischen – aber nichtsdestotrotz examensrelevanten – Normen beschäftigen. Im ersten Fall geht es um einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG, weil sich ein Mann aufgrund seines Geschlechts diskriminiert fühlte, dem in einem Fitnessstudio das Tragen eines Muskelshits verboten wurde. Der zweite Fall beschäftigt sich mit der sogenannten „Bielefeld-Verschwörung“ und einer Auslobung der Stadt Bielefeld über eine Million Euro an denjenigen, der die Nichtexistenz der Stadt beweist.
Fundstellen für die besprochenen Fälle:
AG Bad Urach RÜ 2024, 254 (Tanktop-Verbot im Fitnessstudio diskriminiert Männer!)
LG Bielefeld RÜ 2024, 305 (Auslobung: Bielefeld? Gibt’s doch gar nicht!)
Alle weiteren Informationen zur RÜ und zu den
Bestellmöglichkeiten findest Du unter www.rechtsprechungsübersicht.de.
Musterklausuren, den Klausurplan sowie weitere Informationen zum K1-Klausurenkurs findest Du unter www.k1-klausurenkurs.de!
Der Klassiker in Studium und Examensvorbereitung: Eine Partei will ihren Bundesparteitag in einer Stadthalle durchführen - die Stadt möchte das aber nicht. Wann ein Anspruch auf Nutzung besteht und wie sich die Zwischenschaltung einer GmbH auswirkt, erklärt Euch Christian Sommer in der neuen Folge. Hintergrund: Am letzten Juni-Wochenende fand ein Bundesparteitag einer Partei statt, der nach Willen der Stadt jedenfalls nicht an diesem Ort hätte stattfinden sollen.
VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 14.06.2024 – 15 L 888/24, RÜ 7/24
Weitere Infos zu unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht, die jeden Monat erscheint und die häufig im Examen trifft, findet Ihr unter www.rechtsprechungsübersicht.de. Es heißt nicht ohne Grund: Erst in der RÜ, dann im Examen!
Der Tatbestand der Unterschlagung gem. § 246 Abs. 1 StGB ist nicht nur im Strafrecht Schwerpunktbereich ein beliebtes Thema und füllt ganze Seminararbeiten, sondern wird auch häufig in den strafrechtlichen Examanesklausuren abgeprüft.
Besondere Schwierigkeiten bereitet den Studierenden der Prüfungspunkt der Zueignung, genauer gesagt der Zueignungsabsicht. Galt bisher die Manifestationstheorie als vorherrschend, so hat sich der BGH jetzt dazu geäußert, dass die bloße Manifestation des Zueignungswillens nicht mehr ausreicht.
Carolin Hartmann, Repetitorin in unserem K1-Klausurenkurs, zeigt in dieser Folge einerseits die bisher vertretene Manifestationstheorie und anderseits die Argumente für den Richtungswechsel des BGH zur Zueignungstheorie auf.
Ein bisher eher stiefmütterlich behandeltes Delikt bekommt durch diese Entscheidung enormen Auftrieb für die Relevanz in strafrechtlichen Examensklausuren.
Im Gutachtenstil aufbereitet findet Ihr den Fall
hier: BGH RÜ 2024, 269.
Alles Wissenswerte über den angesprochenen K1-Klaurenkurs zur Vorbereitung auf das 1. Examen findet Ihr hier: www.k1-klausurenkurs.de
Die Zulässigkeit von Schönheitsreparaturklauseln ist seit vielen Jahren ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung und im Examen. Herr Dr. Matthias Hünert, Dozent für Zivilrecht und Leiter von AS Individuell, unserem Einzelunterrichtsangebot, nimmt daher eine aktuelle BGH-Entscheidung zu dieser Thematik zum Anlass, für Euch die verschiedenen Fallgruppen und wichtigsten Klausurkonstellationen darzustellen.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 245
"Erst in der RÜ, dann im Examen!" Die examensrelevante Rechtsprechung findet Ihr erst in unserer monatlich erscheinenden RÜ-Rechtsprechungsübersicht und sehr häufig später im Examen. Weitere Infos und eine Leseprobe findet Ihr unter www.rechtsprechungsübersicht.de!
Ein Fall, der hohe Wellen geschlagen hat: R, ein ehemaliger Chefredakteur einer bundesweit erscheinenden Boulevardzeitung, kritisiert mit markigen Worten die Politik der Bundesregierung. Steckt darin eine unwahre Tatsachenbehauptung? Wie weit darf Kritik an der Bundesregierung gehen? Diese Fragen beantwortet Christian Sommer, Repetitor für Öffentliches Recht, auf der Grundlage der hierzu ergangenen Entscheidung des BVerfG.
Die Entscheidung findet Ihr als Klausurgutachten aufbereitet im Heft 7/24 unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht. Weitere Informationen und ein attraktives Probeabo findet Ihr hier: www.rechtsprechungsübersicht.de
Die angesprochene Folge "Eindeutig doppeldeutig!" zu BVerwG RÜ 2023, 530 findet Ihr hier: https://open.spotify.com/episode/5t8yvVdzwUgfPZCNg36D3Z?si=5f9c0e61fa0a48f2
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