"Aula"-Prozess wird in Graz fortgesetzt
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Der Prozess gegen den ehemaligen Chefredakteur der Zeitschrift “Aula” wird kommende Woche im Grazer Straflandesgericht fortgesetzt. Die Verhandlung hatte im September mit einem ambitionierten Fahrplan begonnen: Rund 300 in der Anklage aufgelistete Textbeispiele sollten innerhalb weniger Tage durchgesprochen werden. Der Plan hielt allerdings nicht, weshalb der Prozess nun ab Montag bis voraussichtlich 3. Dezember ins Finale geht.
Der ehemalige Chefredakteur des Magazins, Martin Pfeiffer, muss sich wegen des Paragrafen 3d des Verbotsgesetzes verantworten. Er soll von 2005 bis Juni 2018 teilweise als Autor in publizierten Beiträgen “nationalsozialistische Propaganda-Stereotype” verwendet haben. Damit sollen andere zur NS-Wiederbetätigung angestiftet worden sein. Die Anklage listet die etwa 300 Artikel aus dem mittlerweile eingestellten Magazin auf, die unter anderem Rassenlehre und Antisemitismus propagieren sollen. Pfeiffer war zu seiner Zeit als Chefredakteur auch FPÖ-Bezirkspolitiker in Graz und hat bisher alle Vorwürfe von sich gewiesen. Er soll unter anderem Rassismus, Herrenrassen- und völkischem Denken sowie einem biologisch-rassistischen Volksbegriff und nationalsozialistischen Rassentheorien in der “Aula” eine Plattform geboten haben.
Urteil am 2. oder 3. Dezember
Zwei Wochen lang wurde bereits im großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts verhandelt. Allerdings waren danach immer noch rund 60 Artikel aus der Zeitschrift nicht besprochen. Diese werden nun kommende Woche im Detail betrachtet. Zudem werden auch die einschlägigen Bücher, die über den sogenannten Aula-Buchdienst verkauft wurden, thematisiert. Weiters reichte die Staatsanwaltschaft in dieser Woche eine Ausdehnung der Anklage ein: Der Beschuldigte soll während der laufenden Verhandlung mit seinen Antworten NS-Verbrechen verharmlost haben. Die Ausdehnung bezieht sich auf den Paragraf 3h des Verbotsgesetzes.
Am Montag, 1. Dezember, ist die Verlesung des knapp 300 Seiten umfassenden Fragenkatalogs, den die Geschworenen in ihrer Beratung im Anschluss zu besprechen haben, geplant. Das wird laut Richter Erik Nauta voraussichtlich den ganzen Verhandlungstag dauern. Am Dienstag sollen dann die Schlussplädoyers gehört werden und ein Urteil fallen. Für den Fall, dass der Fahrplan abermals nicht hält, gilt der Mittwoch, 3. Dezember, noch als Ersatztermin, um gegebenenfalls an diesem Tag zum Urteil zu kommen.
(APA)




