#366: Was das GEMA-Urteil für ChatGPT-Nutzer bedeutet
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Der Kölner Medienrechtsprofessor Rolf Schwartmann erklärt im Einspruch Podcast, welche Folgen das GEMA-Urteil des Landgerichts München I für das Nutzen Künstlicher Intelligenz hat. Außerdem zu Gast: Entertainer Harald Schmidt.
In der vergangenen Woche hat das Landgericht München I entschieden, dass Open AI die Texte bekannter Schlager nicht ohne Lizenz zum Training Künstlicher Intelligenz verwerten durfte. Nach Auffassung der 42. Zivilkammer hat Open AI beim Betrieb von ChatGPT die Urheberrechte von Liedtextern verletzt. Die GEMA kann von Open AI Unterlassung, Auskunft zum Umfang der verwendeten Liedtexte und Schadenersatz verlangen. Über die Entscheidung sprechen wir mit Professor Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht der TH Köln.
Anschließend blicken wir auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts: Es musste darüber befinden, ob Strafgefangene in ihrer Haftzeit Anspruch auf veganes Essen haben. Die Richter hatten dabei die Weltanschauungsfreiheit der Gefangenen mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Strafvollzugs abzuwägen.
Im „Gerechten Urteil“ besprechen wir eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz. Die Mainzer Richter haben die Kündigungen des Fußballvereins Mainz 05 gegenüber seinem Spieler Anwar El Ghazi verworfen, der sich auf Instagram zum Nahostkonflikt geäußert hatte.
Am Ende der Sendung sprechen wir mit Harald Schmidt. Der Entertainer ist der Frankfurter Allgemeinen Zeitung seit Jahren verbunden – und äußert sich gewohnt unverblümt zu rechtlichen und politischen Themen.
Themen der Sendung:
1:57 : Interview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann zum GEMA-Urteil
24:06 : Studiogespräch zu veganer Kost im Gefängnis
28:38 : Gerechtes Urteil: LAG Rheinland-Pfalz zu Anwar El Ghazi
37:36 : Gespräch mit Harald Schmidt
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