BGH-Entscheidung verunsichert Anbieter von Mieterstrom
Update: 2025-11-27
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Durch sogenannte Mieterstrommodelle können Mieter günstigeren und lokalproduzierten Photovoltaikstrom bekommen. Diese Projekte profitierten bislang von einer Sonderregelung im Energiewirtschaftsgesetz. Durch diese Sonderregelung für sogenannte Kundenanlagen kann Mieterstrom günstiger an Mieter verkauft werden. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Sommer hat aber für Unklarheit unter Mieterstromanbietern gesorgt. Welche Projekte können nun noch von der Sonderregel profitieren? Und was bedeutet das für neue Mieterstromprojekte? Darüber sprechen Alena Lagmöller und Philip Raillon in dieser Folge der Justizreporter*innen. Als Gast haben sie den wissenschaftlichen Leiter der Stiftung Umweltenergierecht Thorsten Müller. Über die Rolle von Mieterstrom bei der Energiewende sprechen sie mit Ralph Henger vom Institut der deutschen Wirtschaft.
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