Besitzstörungs-Abzocke bei Autofahrern
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Autofahrerinnen und Autofahrer werden in ganz Österreich seit Jahren kräftig zur Kasse gebete: Abmahnbriefe werfen ihnen vor, auf Privatgrund gewendet oder Privatparkplätze befahren zu haben, und verlangen innerhalb weniger Tage Zahlungen von bis zu 400 Euro oder mehr. Diese Praxis, angeführt von Unternehmen wie "Zupf Di", wurde vom Obersten Gerichtshof als unzulässig erklärt, was potenziell Rückerstattungen für bereits gezahlte Beträge ermöglicht. Doch trotz des Gerichtsurteils gehen die Abmahnungen weiter. Konsumentenschützer sehen in diesem Urteil eine wichtige Stärkung des Verbraucherschutzes und prüfen bereits Möglichkeiten für Rückforderungen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) will das Geschäftsmodell mit einer Musterklage bekämpfen. - Eine Eigenproduktion des ORF, in Ö1 gesendet am 04.05.2024.