OGH-Urteil macht Daten zur Währung
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Wann immer von "Bezahlen mit Daten" die Rede war, waren Anführungszeichen unerlässlich. Daten haben zwar einen Wert, sind aber doch keine Währung - oder besser: Waren es bisher nicht. Die Anführungszeichen könnten nun durch ein höchstrichterliches Urteil entfernt worden sein. Der Oberste Gerichtshof stellte nämlich fest: Wer mit Daten bezahlt, hat das Recht auf eine Gegenleistung. Das Urteil erging in einem Verfahren gegen die Firma hinter dem Rabattclub mit der Jö-Karte. In den AGB der Rabattkarte hieß es unter anderem, dass kein Anspruch auf Vergünstigungen und andere Vorteile bestehe. Dagegen ging der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor und bekam vor dem OGH Recht.
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Eine Eigenproduktion des ORF, gesendet in Radio Österreich 1 am 14.11.2024