Bundesgerichtsentscheid zu Raserdelikten
Update: 2025-01-22
Description
Seit 2023 müssen Raser in der Schweiz nicht mehr zwingend ins Gefängnis. Allerdings nur, wenn sie die letzten zehn Jahre kein schweres Verkehrsdelikt begangen haben. Nun sagt das Bundesgericht in einem Leitentscheid: Das gilt auch für Neu- und Junglenker. (Bundesgerichtsentscheid 6B_1372/2023)
Weitere Themen:
An der Karfreitagsprozession im Tessin werden weiterhin schwarz geschminkte Laienschauspieler auftreten. Bis vor kurzem wollten die Organisatoren auf das sogenannte Blackfacing verzichten, nun haben sie offenbar dem Druck der Bevölkerung nachgegeben. Der Entscheid könnte noch ein Nachspiel haben.
US-Präsident Donald Trump hat rund 1'500 Straftäter begnadigt, die am Sturm aufs Kapitol beteiligt waren. Auch Joe Biden hatte kurz vor dem Ende seiner Präsidentschaft seinen Sohn begnadigt. Woher stammt diese US-Tradition der Begnadigung? Das Gespräch mit dem Politologen Christian Lammert.
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