Das Urteil

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Update: 2020-12-23
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...die Verkündung des Urteils – ab 01:26 Minuten


Der Angeklagte wurde wegen Mordes in zwei Fällen, wegen versuchten Mordes in 66 Fällen, wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, fahrlässiger Körperverletzung und Volksverhetzung zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Außerdem stellte der Senat die besondere Schwere der Schuld fest.


Die Reaktion im Gerichtssaal darauf war sehr still. Aber nach der Verkündung des Urteils folgte die Begründung des Gerichts. Insgesamt dauerte der Prozesstag vier Stunden.


Die vorsitzende Richterin Ursula Mertens sagte während der Begründung, dass die emotionale Kälte des Angeklagten sie und ihre Kollegen tief getroffen habe. Sie habe schon viele schwere Verfahren miterlebt, aber dieses Verfahren stelle alles in den Schatten.


Außerdem stellte sie fest, dass der Attentäter nur laut Strafgesetzbuch ein Einzeltäter sei. Denn er habe natürlich im Internet nach Gleichgesinnten gesucht, sich ausgetauscht und sich weiter radikalisiert.


...die ersten Reaktionen auf das Urteil – ab 07:50 Minuten


Noch während die Begründung für das Urteil lief, kamen bereits die ersten Reaktionen per Pressemitteilung, wie zum Beispiel von Ministerpräsident Haseloff, der den Prozess als fair bezeichnet und betont, dass das Urteil zeigt, dass wir in einem Rechtsstaat leben.


Auch Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden, spricht von einem klaren Bekenntnis gegen Antisemitismus in jeder Form.


...Kritikpunkte am Urteil bzw. seiner Begründung – ab 09:22 Minuten


Mit dem Strafmaß sind auch die Betroffenen der Nebenklage zufrieden. Aber darüber hinaus gibt es auch gravierende Kritik an der Begründung des Gerichtsurteils. So wurde noch einmal auf große Lücken in dem Verfahren hingewiesen, wie z.B. die Rolle der Eltern.


Ismet Tekin wollte, dass sein Aufeinandertreffen mit dem Attentäter als versuchter Mord eingeordnet wird. Das Gericht hat sich dagegen entschieden, weil dem Angeklagten die Vorsätzlichkeit nicht nachgewiesen werden konnte. Für Tekin und seinen Anwalt ist dieses Urteil eine große Enttäuschung. Er und sein Anwalt prüfen die Möglichkeit der Revision.


Auch bei Aftax Ibrahim wurde das Verhalten des Attentäters nicht als versuchter Mord eingeordnet. Er wurde vom Angeklagten auf der Flucht angefahren. Das Gericht wertete das als fahrlässige Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.


Mit dieser Begründung wird den beiden Betroffenen die juristische Anerkennung ihres Traumas und des Schmerzes verwehrt und es bleibt eine offene Wunde im Prozess. So hat Nebenklägerin Christina Feist die Urteilsbegründung kritisiert.

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