Der Prozess: Teil I

Der Prozess: Teil I

Update: 2020-11-01
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...die Erwartungen an das Urteil – ab 02:03 Minuten


Die Erwartungen an das Urteil für Stephan B. ist bei vielen Menschen ähnlich: lebenslange Haft. Denn die Beweislage ist klar, nicht zuletzt dank des selbst vom Attentäter gestreamten Videos von seiner Tat. Aber Terror ist in Deutschland keine eigene Straftat.


Stattdessen ist der schwerste Tatvorwurf zweifacher Mord, gefolgt von einer ganzen Liste weiterer Vorwürfe wie versuchter mehrfacher Mord und versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge. Aber mehrere Straftaten werden in Deutschland nicht addiert. In Deutschland gilt das Asperationsprinzip. Das bedeutet, dass mehrere Strafen nicht zusammengerechnet werden, sondern eine Gesamtstrafe gebildet wird, wobei die höchste Einzelstrafe erhöht werden kann.


Daher muss im Fall von Stephan B. eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Nur dann kann es zu einer lebenslangen Haft für den Attentäter kommen. Aber es geht im Prozess um weit mehr als "nur" die Bestrafung eines Mörders. Es geht auch um die Frage, auf welchem gesellschaftlichen Nährboden seine rechtsextremen Ideologien wachsen konnten.


...über die Bedeutung des Prozesses und den Verhandlungsbeginn – ab 10:07 Minuten


Es ist der größte Strafprozess, der jemals in Sachsen-Anhalt geführt wurde. Aufgrund der Bedeutung des Prozesses und der Vielzahl an Menschen, die diesem beiwohnen, finden die Verhandlungen im größten Gerichtssaal Sachsen-Anhalts, im Landgericht in Magdeburg statt. Obwohl das Verfahren das Oberlandesgericht in Naumburg führt.


Auch das mediale Interesse an dem Prozess ist sehr groß. Unter anderem waren zum Prozessbeginn auch Medien aus Israel oder den USA im Saal. Stephan B. wird zu jedem Verhandlungstag aus der JVA Burg unter großer Polizeibegleitung nach Magdeburg gebracht. Auch im Gerichtssaal herrschen strikte Sicherheitsvorkehrungen.


...die Nebenklägerinnen und Nebenkläger im Prozess – ab 17:58 Minuten


Im Prozess gegen Stephan B. gibt es 45 Nebenklägerinnen und Nebenkläger. Diese schließen sich der Klage der Staatsanwaltschaft an und haben im Prozess besondere Rechte, wie Einsicht in die Ermittlungsakten oder Beweisanträge stellen und Gutachten einholen und können so den Verlauf des Verfahrens beeinflussen.


Als Nebenklägerin oder Nebenkläger wird man zugelassen, wenn das Gericht eine Betroffenheit der Person von der Tat feststellen kann. Die Gründe, sich einer Nebenklage anzuschließen, können sehr vielfältig sein.


...Die Mahnwachen und Protestaktionen vor dem Gerichtssaal - ab 33:53 Minuten


Verschiedene Initiativen wie "Solidarisches Magdeburg", "Seebrücke Magdeburg" oder "9. Oktober Halle" haben am ersten Prozessauftakt zu einer Mahnwache vor dem Gerichtssaal aufgerufen. Damit sollten die Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt werden und die Möglichkeit bekommen, das zu sagen, was ihnen wichtig war.


An jedem bisherigen Verhandlungstag waren die Initiativen vor Ort und haben Mahnwachen abgehalten, um sich solidarisch mit den Betroffenen zu zeigen.


...Ist der Prozess eine Bühne für den Angeklagten? - ab 36:20 Minuten


Die Gefahr, dass Stephan B. diesen Prozess als Bühne missbrauchen würde, bestand bereits im Vorfeld. Aber mit der Erklärung des Pflichtverteidigers, dass der Attentäter wünscht, unverpixelt gezeigt zu werden und beim vollen Namen genannt zu werden, war das allen Beteiligten klar.

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