Einstweiliger Rechtsschutz des Betriebsrats gegen einseitige Einstellungen, Versetzungen?
Update: 2025-06-28
Description
Die Arbeitsgerichte werden immer wieder mit Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat befasst, die sich auf einseitig durchgeführte personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellung und Versetzung beziehen. Teilweise versuchen Betriebsräte auch, schnellen Rechtsschutz durch eine einstweilige Verfügung zu erlangen.
Doch kann der Betriebsrat seine Rechte nach § 99 BertVG im Wege einer einstweiligen Verfügung sichern? Das ist in rechtlicher Hinsicht nicht so klar, wie man meinen könnte.
Das BAG hat jedoch einen Weg aufgezeigt, wie der Betriebsrat mit dieser Problematik umgehen könnte.
Wir wünschen Dir viel Spaß und Erkenntnisreichtum!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mitbestimmungs-Magazin
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Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
Webseite
www.betriebsrat-kanzlei.de
www.smart-arbeitsrecht.de
Doch kann der Betriebsrat seine Rechte nach § 99 BertVG im Wege einer einstweiligen Verfügung sichern? Das ist in rechtlicher Hinsicht nicht so klar, wie man meinen könnte.
Das BAG hat jedoch einen Weg aufgezeigt, wie der Betriebsrat mit dieser Problematik umgehen könnte.
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