DiscoverSWR Aktuell Im GesprächEthikrat-Vorsitzender: Warum mich das Karlsruher Urteil zu Triage überrascht hat
Ethikrat-Vorsitzender: Warum mich das Karlsruher Urteil zu Triage überrascht hat

Ethikrat-Vorsitzender: Warum mich das Karlsruher Urteil zu Triage überrascht hat

Update: 2025-11-04
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Während der Coronakrise, als Tausende Menschen weltweit schwerstkrank in Krankenhäuser gebracht wurden, standen dort Ärztinnen und Ärzte vor unmenschlichen Entscheidungen: Wer bekommt eines der viel zu wenigen Beatmungsbetten - und wer muss hoffen, auch so zu überleben? Hier in Deutschland kam es zwar nicht zu solchen Extrem-Situationen, doch das Bundesverfassungsgericht forderte den Gesetzgeber auf, für solche Fälle eine gesetzliche Regelung zu finden – auch damit etwa behinderte Menschen nicht benachteiligt würden in Extremsituationen. 2022 hat die damalige Bundesregierung dafür eine Regelung gefunden, bei der es um Triage ging.

Triage: Entscheiden müssen, wer vorrangig behandelt wird


Der Begriff kommt aus der Kriegs- und Katastrophenmedizin, wo Ärzte zum Beispiel nach einem Zugunglück einschätzen: dieser Patient kommt ohne sofortige Behandlung klar, dieser hier muss sofort behandelt werden - und wieder ein anderer hat wohl keine Überlebenschance - deswegen wird er gar nicht behandelt, allenfalls mit Schmerzmedikamenten. Einige Ärzte fanden diese Triage-Regel in Friedenszeiten falsch- und haben geklagt. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Regel für rechtswidrig erklärt. Prof. Helmut Frister ist Jurist und Vorsitzender des Deutschen Ethikrates. Im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Stefan Eich erläutert er Hintergründe und Umstände dieser Gesetzgebung – und warum ihn der Karlsruher Spruch heute überrascht hat.
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