Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes: ÖAMTC forderte Anpassung
Description
Der ÖAMTC hat am Donnerstag Anpassungen am Entwurf zur geplanten Gesetzesnovelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) rund um die Einführung einer Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern und E-Bikes bis zum Alter von 16 bzw. 14 Jahren gefordert.
ÖAMTC stellt Zahlen gegen Gesetz
Der Entwurf lasse an Treffsicherheit vermissen, erklärte ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé. “Bei den E-Scooter-Unfällen sind nur 14 Prozent aller Verunglückten 13 bis 16 Jahre alt”, sagte Nosé auf einer Pressekonferenz.
Bei den E-Bikes sei der Vorschlag noch weiter weg von der Praxis, hieß es. “Nur zwei Prozent der Verunglückten waren 13 bis 14 Jahre alt – hier sehen wir die mit Abstand höchsten Zahlen in der Altersgruppe von 55 bis 67 Jahren.” Nosé sprach am Donnerstag von “einer Themenverfehlung”. “Der jetzige Vorschlag ist eigentlich nur eine Diskriminierung von Jugendlichen”, ergänzte Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.
Für E-Scooter sei aus Sicht des ÖAMTC – angesichts dramatisch steigender Unfallzahlen – eine Helmpflicht ohne Alterseinschränkung unumgänglich. Für E-Bikes plädierten Wiesinger und Nosé für eine “gesetzliche Gedächtnisstütze” in Form einer Helmpflicht ohne Strafandrohung – nach dem Vorbild der Radhelmpflicht für Kinder. Dort liege die Tragequote bei annähernd 100 Prozent. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OGH aus dem April 2025, wonach bei etwaigen Schadensersatzforderungen – unabhängig von der Schuldfrage – eine Verminderung eintrete, wenn kein Helm getragen worden sei.
(APA)




