Kärntner Event-Verbot am Karfreitag soll bleiben
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Nachdem vor einem Jahr der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag gekippt hatte, hat die Landesregierung nun eine Überarbeitung präsentiert. Demnach soll ein “relatives Veranstaltungsverbot” gelten, ab kommendem Karfreitag sollen nur mehr Events stattfinden, die den “Charakter des Tages nicht verletzen”, sagte Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) am Freitag nach der Regierungssitzung.
Das umstrittene Kärntner Veranstaltungsverbot an Karfreitagen war vor genau einem Jahr gekippt worden. Ausgelöst worden war das Verfahren durch ein Karfreitagskonzert 2023 in Villach. Der Magistrat Villach hatte eine Geldstrafe von 400 Euro verhängt. Der Konzert-Veranstalter berief dagegen, das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies die Beschwerde ab. Der VfGH beschloss danach, die Gesetzesbestimmung “von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit” zu prüfen – mit dem bekannten Ergebnis.
Laut VfGH hatte die Kärntner Landesregierung argumentiert, dass das Ziel des Verbots sei, “die religiösen Gefühle von Gläubigen und den religiösen Frieden zu schützen”. Allerdings, so der VfGH: “Dabei bedenkt sie jedoch nicht hinreichend, dass das absolute Veranstaltungsverbot (…) in andere Grundrechte, wie etwa die Freiheit der Kunst oder die Erwerbsfreiheit eingreift.” Und hier gebe es keine “Vorrangstellung, wonach einer der jeweils grundrechtlich geschützten Bereiche als solcher mehr oder weniger zu schützen wäre”. Insgesamt verstoße das Veranstaltungsverbot am Karfreitag daher “gegen den Gleichheitsgrundsatz”.
Lesungen ja, Konzerte nein
Die nun präsentierte Lösung soll auch angesichts dieser Begründung halten. Sie sieht vor, dass zwar weiterhin ein Veranstaltungsverbot am Karfreitag gilt, es jedoch “stark eingeschränkte Ausnahmen” davon gibt – und zwar ausschließlich für solche Veranstaltungen, die “den besonderen Charakter des Gedenk- und Feiertages oder religiöse Gefühle nicht verletzen”. Wenn dagegen verstoßen wird, sind die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate an der Reihe, diese zu untersagen oder zu strafen.
Bei der Beurteilung der Events im Fokus stehen sowohl Inhalt als auch Art der Durchführung, aber ebenso die Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum. Konkret: Lesungen oder Ausstellungen werden wohl möglich sein, große Konzerte und Sportveranstaltungen im Freien jedoch nicht. In der Beurteilung würden auch zusätzliches Verkehrsaufkommen oder Lärmentwicklung aufgrund einer Veranstaltung berücksichtigt. Anfang 2026 soll das erneuerte Verbot im Kärntner Landtag beschlossen werden, damit es in der Karwoche bereits in Kraft ist.
(APA)




