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Lehrer orten Probleme bei Pflicht-Sommerschule

Lehrer orten Probleme bei Pflicht-Sommerschule

Update: 2025-12-05
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Die Lehrer-Gewerkschaft sieht “gravierende Probleme” bei der geplanten neuen Pflicht-Sommerschule für Kinder mit Deutschförderbedarf. Ansonsten wurde in der Begutachtung zum Gesetzesentwurf viel Zustimmung geäußert, wenn auch mit Detailkritik. Auch dass Schulen mehr Autonomie bei der Deutschförderung bekommen sollen, wird großteils begrüßt. Befürchtet wird dabei aber mehr Bürokratie, die Gewerkschaft warnte erneut vor einem “Bürokratiemonster” und “Dokumentationswahnsinn”.





Die Sommerschule war 2020 zum Aufholen von coronabedingten Lernrückständen eingeführt worden, seit 2022 steht das Angebot auch Schülerinnen und Schülern mit besonderen Interessen und Begabungen offen. Insgesamt 41.100 haben die Sommerschule zuletzt freiwillig besucht. Mit der geplanten Reform sollen künftig außerordentliche Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht reichen, um dem Unterricht zu folgen, zur Sommerschule verpflichtet werden. 2026 wären davon zunächst Schüler in Deutschförderklassen betroffen (zuletzt rund 26.000), im Folgejahr dann auch jene in Deutschförderkursen (zuletzt knapp 23.000). Freiwillig hatten zuletzt nur 7.900 außerordentliche Schüler das Angebot genutzt.



Ressourcen besser in Förderung während des Schuljahrs investieren



Genau diese wachsende Zahl an Schülern in der Sommerschule stellt für die Lehrer das Problem dar. “Diese Gruppen müssen an zusätzlichen Standorten (im Sommer 2025 780 Standorte) untergebracht werden und diese notwendigen Standorte und Gruppen benötigen natürlich auch zusätzliches Personal!”, heißt es in ihrer Stellungnahme. Generell hält die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft die Pflicht-Sommerschule für keinen sinnvollen Beitrag zur Deutschförderung: “Die dafür (hoffentlich) zusätzlich vorgesehenen Ressourcen wären besser investiert, würden sie den Schulen während eines Schuljahres zur Verfügung stehen.”



Die Arbeiterkammer pocht darauf, dass trotz der “enormen” Ausweitung der Sommerschule die Qualität nicht sinken dürfe und weiter auf kleine Gruppen und den Einsatz von qualifiziertem Personal geachtet wird. Bei einer Verpflichtung müsse das Ministerium außerdem eine gute Erreichbarkeit der Standorte und Schultransport sicherstellen. Eine Verpflichtung nur für außerordentliche Schüler sei auch nur dann gerechtfertigt, wenn eine (sprach-)pädagogische Wirksamkeit der Maßnahme nachweisbar sei. Auch an der Pädagogischen Hochschule (PH) Wien sieht man die Verpflichtung als “gewagten Schritt”, der massiv in die Urlaubsplanung von Erziehungsberechtigten eingreife. Den Zentralausschuss der AHS-Lehrerinnen und -Lehrer stört die Vorgabe für individuelle Förderpläne der Kinder und dass die bisherige maximale Gruppengröße von 15 Kindern fallen soll.



Furcht vor “Bürokratiemonster”



Die Neuorganisation der Deutschförderung samt mehr Autonomie für die Schulen wird von der Gewerkschaft dagegen grundsätzlich als “wichtiger und richtiger bildungspolitischer Schritt” begrüßt. “Allerdings lassen die dabei nun vorgesehenen Instrumente einer fragwürdigen zentralen Qualitätssicherung wieder einmal ein ‘Bürokratiemonster’ statt größerer pädagogischer Spielräume erwarten.” So sei etwa die vorgeschriebene Erstellung eines Sprachförderkonzept mit einem enormen Mehraufwand ohne zusätzliche Ressourcen verbunden und bringe den Kindern wenig.



Bei der Neugestaltung der Deutschförderung darf es aus Sicht der AK keine organisatorischen Hürden für jene Schulen geben, die sich statt für das umstrittene aktuelle Standardmodell mit separaten Deutschförderklassen und -kursen für alternative Förderformen entscheiden. Auch der Zentralausschuss der AHS-Lehrerinnen und -Lehrer fordert eine Regelung ohne “Bürokratismus” wie das geplante Sprachförderkonzept und will zudem nicht, dass die Entscheidung über die Art der Deutschförderung allein bei der Schulleitung liegt.



Skepsis bei Aufstiegsklausel



Skeptische Stimmen gibt es zur geplanten Aufstiegsklausel auch für außerordentliche Schüler. Dass diese trotz laut MIKA-D “mangelhafter” Deutschkenntnisse sogar von der Volks- in die Mittelschule aufsteigen können sollen, wenn die Schulkonferenz ihnen zutraut, dem Unterricht in der nächsthöheren Klasse gut folgen zu können, ist für die AHS-Lehrervertreter ein “Weiterreichen” ohne Sinn. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt sieht wiederum einen möglichen Widerspruch zum Gleichbehandlungs- und Sachlichkeitsgebot, wenn der Abschluss der 4. Klasse Volksschule für alle Kinder Voraussetzung zur Aufnahme in die Mittelschule bleibt, für außerordentliche Schüler hingegen nicht. Die PH Wien würde sich unterdessen “aus Gründen der Chancengleichheit” dafür sogar wünschen, dass außerordentliche Schüler mit Beschluss der Schulkonferenz grundsätzlich auch in ein Gymnasium übertreten können.



Von der Wirtschaftskammer werden die geplanten Änderungen ganz allgemein gutgeheißen, weil man sich davon eine Verbesserung der sprachlichen Bildung erwartet. Sie fordert allerdings Begleitmaßnahmen, damit trotz Lehrermangel genug Personal für die zusätzlichen Fördermaßnahmen da ist.



(APA)

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