Schweizer Militärjustiz ermittelt gegen Ukraine-Helfer
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Die Geschichte erzählt vom ungewöhnlichen Fall eines Deutschen, der in der Schweiz lebt und in der Ukraine Hilfe leisten wollte – mit Sanitätsmaterial und militärischer Grundausbildung. Begleitet von zwei Schweizern brachte er Hilfsgüter und bildete Soldaten im sicheren Umgang mit Waffen aus. Doch genau das führte zu Ermittlungen der Schweizer Militärjustiz wegen «fremden Militärdienstes». Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grenzen zwischen humanitärer Hilfe und militärischem Engagement.
Die Ermittlungen begannen nach einem Zufall an der polnischen Grenze: Die Männer wurden mit Waffen kontrolliert, worauf ein aufwendiges Verfahren mit Hausdurchsuchungen und Überwachung im Wert von über 700’000 Franken folgte. Obwohl der Hauptvorwurf schliesslich fallengelassen wurde, blieb der Verdacht bestehen – mit schweren beruflichen und persönlichen Folgen für die Beteiligten.
Andreas Maurer, der Inlandredaktor von CH Media, ordnet den Fall ein: Die Militärjustiz darf in der Schweiz auch Zivilisten bestrafen – eine umstrittene, aber gesetzlich erlaubte Praxis. Der Fall zeigt, wie schnell gut gemeinte Hilfe in einen juristischen Graubereich geraten kann. Gerade im Kontext des Ukraine-Krieges stellt sich die Frage, ob solche Gesetze noch zeitgemäss sind oder humanitäres Engagement zu stark einschränken.



