Sind US-Drohneneinsätze via Ramstein verfassungswidrig?
Update: 2024-12-19
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Zwei jemenitische Staatsbürger klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihre Verwandten wurden im Jemen bei einem US-Kampfdrohneneinsatz getötet. Die USA nutzen die Drohnen zur Tötung von Terroristen. Dabei kommen immer wieder Unbeteiligte ums Leben. Zur Steuerung der Drohnen nutzen die US-Streitkräfte eine Satelliten-Relaisstation auf der US-Air Base Ramstein in Rheinland-Pfalz. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte die Bundesrepublik schon verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base durch die Vereinigten Staaten nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Das Bundesverwaltungsgericht sagt: Deutschland habe schon auf "normalem" diplomatischem Weg genug getan. Dagegen wenden sich die Beschwerdeführer. Nun hat das Bundesverfassungsgericht verhandelt. Der Fall wirft spannende Fragen auf: Wie weit reichen die Schutzpflichten Deutschlands gegenüber Menschen im Jemen? Wie sind die Einsätze der USA zu bewerten? Und inwiefern ist Deutschland verpflichtet, gegenüber seinem Bündnispartner USA "klare Kante" zu zeigen? Die Justizreporter*innen Klaus Hempel und Egzona Hyseni waren bei der Verhandlung vor Ort und haben unter anderem mit Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights gesprochen, der die Kläger vor dem BVerfG vertritt.
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