Von Katzen-Netzen bis Steckersolar: BGH verschiebt Grenzen der baulichen Veränderung
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In dieser Folge von VERWALTUNG4U begrüßt Massimo Füllbeck mal wieder die Kölner Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Cathrin Fuhrländer. Gemeinsam werfen sie einen praxisnahen Blick auf zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die für die tägliche Arbeit von WEG-Verwalter von großer Bedeutung sind.
Themen der Folge:
- Steckersolargeräte & bauliche Veränderungen: Ab wann liegt eine bauliche Veränderung vor? Reicht schon eine optische Veränderung wie ein Katzennetz oder ein Schrank auf dem Balkon – oder braucht es zwingend einen Substanzeingriff? Der BGH sorgt für Klarheit und verschiebt die Grenzen neu.
- Drei Angebote Pflicht? Muss die Verwaltung bei Gutachtern und Anwälten immer mehrere Vergleichsangebote einholen? Der BGH sagt: nein – und stellt gleichzeitig klar, wie mit nachträglichen Genehmigungen und der Rolle des Verwalters im Außen- und Innenverhältnis umzugehen ist.
- Praxis-Tipps für Verwalter: Im Zweifel Beschlüsse einholen, die Eigentümer entscheiden lassen und Haftungsfallen vermeiden – Massimo Füllbeck und Cathrin Fuhrländer geben konkrete Empfehlungen für den Alltag.
Bleiben Sie auf dem Laufenden und hören Sie rein in "Verwaltung4U" – dem Podcast, der komplexe Themen der Immobilienverwaltung verständlich und praxisnah präsentiert.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Unterhaltung und freuen uns auf Ihre Kommentare.
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