Discover
Recht im Kontext an der Humboldt-Universität zu Berlin

Recht im Kontext an der Humboldt-Universität zu Berlin
Author: Recht im Kontext an der Humboldt-Universität zu Berlin
Subscribed: 14Played: 141Subscribe
Share
Description
Der Forschungsverbund „Recht im Kontext“ hat es sich seit Anfang 2010 zur Aufgabe gemacht, das Recht neu im Kontext seiner Nachbardisziplinen zu verorten und es, aus einer genuin juristischen Perspektive, mit den übrigen Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften ins Gespräch zu bringen. Dies dient insbesondere der Stärkung der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung und soll den theoriebasierten intradisziplinären Austausch zwischen den juristischen Teildisziplinen anregen.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
60 Episodes
Reverse
This talk closely examines a half century of American case law involving robots – just in time for the technology itself to enter the mainstream. Most of the cases involving robots have never found their way into legal scholarship. And yet, taken collectively, these cases reveal much about the assumptions and limitations of the American legal system. Robots blur the line between people and instrument, for instance, and faulty notions about robots lead jurists to questionable or contradictory results. The talk concludes with some reflects on the direction of the common law of robots and on legal scholarship about robotics.
Ryan Calo is the Lane Powell and D. Wayne Gittinger Associate Professor at the University of Washington School of Law. He is a faculty co-director (with Batya Friedman and Tadayoshi Kohno) of the University of Washington Tech Policy Lab, a unique, interdisciplinary research unit that spans the School of Law, Information School, and Paul G. Allen School of Computer Science and Engineering. Professor Calo holds courtesy appointments at the University of Washington Information School and the Oregon State University School of Mechanical, Industrial, and Manufacturing Engineering.
Professor Calo's research on law and emerging technology appears or is forthcoming in leading law reviews (California Law Review, University of Chicago Law Review, and Columbia Law Review) and technical publications (MIT Press, Nature, Artificial Intelligence) and is frequently referenced by the mainstream media (NPR, New York Times, Wall Street Journal). Professor Calo has testified before the full Judiciary and Commerce Committees of the United States Senate and the German Parliament and has organized events on behalf of the National Science Foundation, the National Academy of Sciences, and the Obama White House. He has been a speaker at the President Obama's Frontiers Conference, the Aspen Ideas Festival, and NPR's Weekend in Washington.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Die Blockchain-Technologie ist in aller Munde, die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine Blockchain-Strategie. Bislang konzentriert sich die breitere Diskussion auf einzelne Anwendungsszenarien wie Initial Coin Offerings (ICOs) oder Crypto-Währungen (insbes. Bitcoin). Im Hintergrund stehen indes grundlegendere Fragen. Die Plattform Ethereum etwa wirbt damit, die Technologie ermögliche, eine Art eigenen Staat mit unveränderbarer Verfassung zu gründen. Verfechter der Blockchain-Technologie heben als Vorteil heraus, dass „third-party interference“ – etwa durch Gerichte – unmöglich sei. Damit tritt eine auf technologischen Konsensmechanismen basierende Technologie in Konkurrenz zum Recht als Steuerungs- und Ordnungsmittel. Der Vortrag geht einigen aus diesem Spannungsverhältnis resultierenden Fragen nach.
Thilo Kuntz ist seit April 2018 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, an der Bucerius Law School, Hamburg. Nach Ausbildung und Studium zum Diplom-Rechtspfleger (FH) studierte er von 2000 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und, nach dem Zweiten Staatsexamen 2006, an der University of Chicago Law School (LL.M. 2007). Die Promotion folgte 2008. Im Frühjahr 2010 war er Visiting Scholar an der Stanford Law School. Im Anschluss an die Habilitation 2014 war er von 2015 bis März 2018 Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Bremen. Seine Habilitationsschrift zur Gestaltungsfreiheit im Kapitalgesellschaftsrecht wurde u.a. mit dem Hochschulpreis des Deutschen Aktieninstituts ausgezeichnet. In seiner Forschung befasst sich Thilo Kuntz mit dem Bürgerlichen Recht, dem Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie der Rechtstheorie.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Artificial Intelligence (AI) is quickly becoming a new capability in cybersecurity. Soon AI will be essential both to attacks and defence. AI will transform cyber defence by enabling autonomous, fast, and sophisticated responses to ever more impactful, and tailored cyber attacks. This poses serious risks of conflict escalation and may threaten international stability. To mitigate this risk, we need to design strategies and regulations to harness the potential of AI for cyber defence, while also addressing the risks that it poses. I will argue that to achieve this goal we need to abandon analogies with conventional (kinetic) conflicts and focus on the informational nature of AI and cyber conflicts.
Dr. Mariarosaria Taddeo is Reasarch Fellow at the OII, University of Oxford, where she is the Deputy Director of the Digital Ethics Lab, and is Faculty Fellow at the Alan Turing Insitute. Her work focuses on ethics of Artificial Intelligence, cyber security, cyber conflicts, and digital innovation. Her area of expertise is Philosophy and Ethics of Information. She has been listed among the top 50 most inspiring Italian women in AI in 2018; was awarded the Simon Award for Outstanding Research in Computing and Philosophy; and received the World Technology Award for Ethics. Since 2016, Mariarosaria Taddeo serves as editor-in-chief of Minds & Machines (SpringerNature) and Philosophical Studies Series (SpringerNature).
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Digitale und vernetzte Plattformen haben Hybridcharakter. Das Recht ist auf Hybride in seiner technischen, und wirtschaftlichen Umwelt aber schlecht eingestellt. Das zeigt die Vielfalt gegenwärtiger Regulierungszugänge: In manchen Fällen (Matchmaking) werden Plattformen lediglich als (neutrale) Vermittler verstanden, die das Vertragsrecht entsprechend zurückhaltend und nur mit relativen Konstruktionen erfassen soll. Konträr dazu werden Plattformen einer zweiten Kategorie (User Generated Content-Plattformen) in urheberrechtlicher Hinsicht in jüngster Zeit streng reguliert und als unmittelbar verantwortliche Akteure für die Rechtsverletzungen Dritter angesehen. In einer dritten Kategorie von Fällen (soziale Netzwerke) hat sich dagegen ein prozeduraler Ansatz durchgesetzt, der die Plattformen als zentrale Kommunikationsagenten in die Pflicht nimmt, das Verhalten ihrer Nutzer zu regulieren. In dem Beitrag sollen Herausforderungen benannt werden, die solche – in aller Regel – transnationalen Regulierungsarrangements aufwerfen. Im Anschluss daran wird gefragt, wie es einem responsiven (Privat-)Recht mit Blick auf Plattformen (und vielleicht zukünftig auch autonomen Agenten) gelingen könnte, einerseits das innovative Potential dieser digitalen (technischen) Systeme zu ermöglichen, andererseits aber die erheblichen Risiken für Autonomie und Gleichbehandlung sowie für die Partizipation in demokratischen Gesellschaften angemessen zu erfassen.
Michael Grünberger, LL.M. (NYU), ist seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht der Universität Bayreuth. Sein Forschungsschwerpunkt liegt auf dem Privatrecht im europäischen Mehrebenensystem, insbesondere Fragen der Digitalisierung und der Gleichbehandlung, dem Immaterialgüterrecht und der Rechtstheorie. Er wurde 2006 mit einer urheberrechtlichen Arbeit an der Universität zu Köln promoviert, die mit dem Fakultätspreis ausgezeichnet wurde. Seine 2013 erschienene Habilitationsschrift „Personale Gleichheit“ wurde als ein „Juristisches Buch des Jahres 2013“ in NJW und JZ gewürdigt.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Digitale und vernetzte Plattformen haben Hybridcharakter. Das Recht ist auf Hybride in seiner technischen, und wirtschaftlichen Umwelt aber schlecht eingestellt. Das zeigt die Vielfalt gegenwärtiger Regulierungszugänge: In manchen Fällen (Matchmaking) werden Plattformen lediglich als (neutrale) Vermittler verstanden, die das Vertragsrecht entsprechend zurückhaltend und nur mit relativen Konstruktionen erfassen soll. Konträr dazu werden Plattformen einer zweiten Kategorie (User Generated Content-Plattformen) in urheberrechtlicher Hinsicht in jüngster Zeit streng reguliert und als unmittelbar verantwortliche Akteure für die Rechtsverletzungen Dritter angesehen. In einer dritten Kategorie von Fällen (soziale Netzwerke) hat sich dagegen ein prozeduraler Ansatz durchgesetzt, der die Plattformen als zentrale Kommunikationsagenten in die Pflicht nimmt, das Verhalten ihrer Nutzer zu regulieren. In dem Beitrag sollen Herausforderungen benannt werden, die solche – in aller Regel – transnationalen Regulierungsarrangements aufwerfen. Im Anschluss daran wird gefragt, wie es einem responsiven (Privat-)Recht mit Blick auf Plattformen (und vielleicht zukünftig auch autonomen Agenten) gelingen könnte, einerseits das innovative Potential dieser digitalen (technischen) Systeme zu ermöglichen, andererseits aber die erheblichen Risiken für Autonomie und Gleichbehandlung sowie für die Partizipation in demokratischen Gesellschaften angemessen zu erfassen.
Michael Grünberger, LL.M. (NYU), ist seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht der Universität Bayreuth. Sein Forschungsschwerpunkt liegt auf dem Privatrecht im europäischen Mehrebenensystem, insbesondere Fragen der Digitalisierung und der Gleichbehandlung, dem Immaterialgüterrecht und der Rechtstheorie. Er wurde 2006 mit einer urheberrechtlichen Arbeit an der Universität zu Köln promoviert, die mit dem Fakultätspreis ausgezeichnet wurde. Seine 2013 erschienene Habilitationsschrift „Personale Gleichheit“ wurde als ein „Juristisches Buch des Jahres 2013“ in NJW und JZ gewürdigt. Michael Grünberger ist auch Direktor des Instituts für Urheber- und Medienrecht e. V. in München und Herausgeber mehrerer Zeitschriften.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Juristische Dogmatik ist auf außerjuridisches Wissen angewiesen. Sie verweist nicht nur auf das Sachverhaltswissen im konkreten Fall, sondern auch auf generelles Wissen um die Welt. Wo dieses Wissen jedoch schwer zugänglich ist, steht auch die juristische Dogmatik unter Druck. Im europäischen Antidiskriminierungsrecht lässt sich dies anhand zweier Phänomene beschreiben, die vordergründig kaum Gemeinsamkeiten aufweisen: das implizite Wissen und die Wissensproduktion durch algorithmische Anwendungen. Nachdem die Konfrontation mit dem impliziten Wissen eine grundlegende Erweiterung des antidiskriminierungsrechtlichen Instrumentariums mit sich gebracht hat, stellt sich die Frage, ob das gewandelte Antidiskriminierungsrecht auch den sehr viel neueren Herausforderungen Künstlicher Intelligenz gewachsen ist. Hier zeigt sich das Recht umso wissensdurstiger: während auch vermeintlich rationale, automatisierte Verfahren zu Diskriminierungen führen können und die dogmatischen Figuren zur Sanktionierung solcher Effekte im Grundsatz bereitstehen, fehlt es am erforderlichen Faktenwissen für eine wirksame Diskriminierungsabwehr. Die Gründe hierfür finden sich auch im Recht.
Alexander Tischbirek ist Postdoktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie der Humboldt-Universität zu Berlin (Prof. Dr. Christoph Möllers). Er studierte Rechtswissenschaft in Berlin (Humboldt-Universität) und New York (Columbia University). Forschungsaufenthalte führten ihn an das European University Institute in Florenz und die Princeton University. Er wurde 2016 an der Humboldt-Universität promoviert. Seine Dissertation mit dem Titel „Die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Methodenmigration zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht“ wurde mit dem Konrad Redeker-Preis und dem Carl Gottlieb Svarez-Preis ausgezeichnet. Alexander Tischbirek ist Mitarbeiter der Forschungsgruppe Leibniz Linguistic Research into Constitutional Law; er forscht zum Verfassungs-, Europa- und Antidiskriminierungsrecht.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Was hat die Rechtstheorie zu aktuellen Fragen der digitalen Gesellschaft und der Digitalisierung der Rechtsordnung beizutragen? Ziel meiner rechtstheoretischen Arbeit ist es, auf einer rechtswissenschaftlichen Basis eine relevante Gesellschaftstheorie zu formulieren. Das Recht eignet sich aufgrund seiner hohen Technizität und zweckgebundenen Sprachlichkeit, die ihm Konstanz ebenso wie Wandelbarkeit verschafft und beide gegenläufigen Elemente in systemimmanente Kategorien mit hohem Rationalitätsanspruch kleidet, hervorragend als Spiegel sozialen Wandels und sozialer Deformationen. Auf die durchgreifenden Veränderungen, die die Gesellschaft und ihre Subsysteme durch die fortschreitende Digitalisierung erfahren, reagieren rechtliche Institutionen, Begriffe und Wertungen daher besonders sensibel. So lassen sich Begriffsverschiebungen zentraler Grundkategorien der westlichen Rechtsordnungen wie Freiheit, Gleichheit, Rechtssicherheit, Privatheit, Vertrag, Sache, Eigentum oder subjektives Recht beobachten, die sich oft oberhalb der Ebene hergebrachter Dogmatik abspielen und daher von dogmatischen Kategorien aus betrachtet im blinden Fleck des Beobachters liegen. Ziel meines Vortrags ist es, diese tiefgreifenden, nur aus einer übergreifenden, multidisziplinären und in diesem Sinne rechtstheoretischen Perspektive fassbaren Verschiebungen an einigen Beispielen konkret fassbar zu machen.
Marietta Auer ist seit 2013 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie an der Justus-Liebig-Universität Gießen und seit 2016 Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Nach Studien der Rechtswissenschaft, Philosophie und Soziologie in München und Harvard wurde sie 2003 in München promoviert und habilitierte sich 2012 ebendort. Ihre Forschungsleistungen wurden vielfach ausgezeichnet, u.a. als „Juristisches Buch des Jahres“ 2005 und 2015 sowie mit dem Preis der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften 2017. Marietta Auer ist Autorin der Monographien „Materialisierung, Flexibilisierung, Richterfreiheit: Generalklauseln im Spiegel der Antinomien des Privatrechtsdenkens“ (2005), „Der privatrechtliche Diskurs der Moderne“ (2014) sowie „Zum Erkenntnisziel der Rechtstheorie“ (2017).
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Die öffentliche Debatte über digitale Netzwerke wird gegenwärtig von düsteren und abgründigen Bildern beherrscht: Apple, Microsoft, Google und Facebook haben ein entfesseltes Internet geschaffen, das von Datenmissbrauch, Fake-News, Hassreden und Pornographie beherrscht wird – und damit die liberale Demokratie in die Defensive gedrängt, ja eine neuartige „Lust an der Zerstörung“ freigesetzt. Mein Vortrag will diese Seite nicht kleinreden, aber doch für ein anderes Bild werben: Der Staat muss die digitalen Netzwerke als ein gemeinsames experimentelles Projekt der westlichen Kultur annehmen und sich mit seinen Institutionen schützend vor dieses Projekt stellen. Dann geht es um ein Recht, das die Chancen auf technologische Innovationen und wirtschaftliches Wachstum, die mit diesem Projekt verbunden sind, fördert und mit einer netzwerkadäquaten Regulierung begleitet. Letztere kann, wie das experimentelle Projekt der neuen Netzwerkkultur selbst, nur als offener Prozess gedacht werden. Es müssen insbesondere neuartige Formen einer privat-öffentlichen „Recht-Fertigung“ entworfen und probiert werden: Formen horizontaler Rechtsfindung und Rechtsbildung jenseits der herkömmlichen staatlichen Rechtsetzung.
Thomas Vesting studierte von 1979 bis 1983 Rechts- und Politikwissenschaften an der Universität Tübingen; 1983 legte er dort auch seine Erste juristische Staatsprüfung ab. Bei Ulrich K. Preuß an der Universität Bremen wurde er 1989 mit einer Arbeit zur politischen Einheitsbildung und technischen Realisation zum Dr. jur. promoviert. Sein Rechtsreferendariat schloss er 1991 mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab. 1996 habilitierte Vesting sich bei Wolfgang Hoffmann-Riem an der Universität Hamburg mit einer Arbeit zum prozeduralen Rundfunkrecht und erhielt die Lehrbefugnis für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtstheorie. Seit dem Wintersemester 2002 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Recht und Theorie der Medien an der Universität Frankfurt am Main.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Die öffentliche Debatte über digitale Netzwerke wird gegenwärtig von düsteren und abgründigen Bildern beherrscht: Apple, Microsoft, Google und Facebook haben ein entfesseltes Internet geschaffen, das von Datenmissbrauch, Fake-News, Hassreden und Pornographie beherrscht wird – und damit die liberale Demokratie in die Defensive gedrängt, ja eine neuartige „Lust an der Zerstörung“ freigesetzt. Mein Vortrag will diese Seite nicht kleinreden, aber doch für ein anderes Bild werben: Der Staat muss die digitalen Netzwerke als ein gemeinsames experimentelles Projekt der westlichen Kultur annehmen und sich mit seinen Institutionen schützend vor dieses Projekt stellen. Dann geht es um ein Recht, das die Chancen auf technologische Innovationen und wirtschaftliches Wachstum, die mit diesem Projekt verbunden sind, fördert und mit einer netzwerkadäquaten Regulierung begleitet. Letztere kann, wie das experimentelle Projekt der neuen Netzwerkkultur selbst, nur als offener Prozess gedacht werden. Es müssen insbesondere neuartige Formen einer privat-öffentlichen „Recht-Fertigung“ entworfen und probiert werden: Formen horizontaler Rechtsfindung und Rechtsbildung jenseits der herkömmlichen staatlichen Rechtsetzung.
Thomas Vesting studierte von 1979 bis 1983 Rechts- und Politikwissenschaften an der Universität Tübingen; 1983 legte er dort auch seine Erste juristische Staatsprüfung ab. Bei Ulrich K. Preuß an der Universität Bremen wurde er 1989 mit einer Arbeit zur politischen Einheitsbildung und technischen Realisation zum Dr. jur. promoviert. Sein Rechtsreferendariat schloss er 1991 mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab. 1996 habilitierte Vesting sich bei Wolfgang Hoffmann-Riem an der Universität Hamburg mit einer Arbeit zum prozeduralen Rundfunkrecht und erhielt die Lehrbefugnis für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtstheorie. Seit dem Wintersemester 2002 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Recht und Theorie der Medien an der Universität Frankfurt am Main.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Wer sich in sozialen Netzwerken bewegt, ist an Kommunikation interessiert. Neben dem Austausch mit bereits bekannten Personen liegt der Reiz entsprechender Plattformen gerade auch in der Möglichkeit, vermittelt über gemeinsame Interessen, Themen oder Freunde neue Bekanntschaften zu knüpfen. Damit begibt man sich der Möglichkeit, Kommunikationspartner sorgfältig auszuwählen und nach und nach besser kennenzulernen. Die dem neuen Arbeitskollegen zugänglichen Informationen unterscheiden sich nicht notwendig von dem, was Lebenspartnerinnen und -partner voneinander einsehen können. Gerade hierin liegt aber auch die Erfolgschance neuer Ermittlungsmaßnahmen im virtuellen Raum. Wie etwa kann man sich sinnvoll gegen einen per Facebook-Chat platzierten Trojaner schützen? Schon für den Verdächtigen ist es im Zweifelsfall schwer zu erkennen, ob er nicht statt mit dem beabsichtigten Gesprächspartner mit einer Ermittlungsbehörde kommuniziert. Viel entscheidender aber ist, dass der Kreis der potenziell mitbetroffenen Kommunikationspartner eines überwachten Verdächtigen in sozialen Netzwerken um ein Vielfaches größer ist als bei herkömmlicher Telekommunikationsüberwachung. Damit steigt die Zahl der ins Visier der Ermittlungsbehörden geratenden völlig unverdächtigen Personen exponentiell an. Gibt es rechtliche Grenzen für die Ermittlungsbehörden? Wie weit reichen die Möglichkeiten, sich wirksam zu schützen? Ist die Flucht ins Darknet ein sinnvoller und legitimer Ausweg?
Carsten Momsen leitet den Arbeitsbereich für Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Wirtschafts- und Umweltstrafrecht an der Freien Universität Berlin.
Er ist u.a. ständiges Mitglied des Program Committee der internationalen Konferenzserie „SADFE - Systematic Approaches on Digital Forensic Engineering“ sowie Founding Member und PI des Einstein Center Digital Future. Lehr- und Forschungsaufenthalte absolvierte er u.a an der Symbiosis Law School in Pune, der Columbia Law School sowie der University of Toronto.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Der Grad der Vernetzung ist ein wichtiges Merkmal gesellschaftlicher Entwicklungsstufen. Digitale Netzwerke lassen sich als technische Neuerungen auffassen, die die typischen technikrechtlichen Regulierungsaufgaben adressieren. Neben Innovationsförderung und Ermöglichung des Techniktransfers gehören dazu auch Risikobegrenzung und Risikoallokation. Das klassische technikrechtliche Risikosteuerungsmodell stößt aber auch an seine Grenzen. Die Steuerungsperspektive ist nicht unumstritten und durch die Komplexität potentieller externer Effekte herausgefordert. Darüber hinaus können digitale Netzwerke durch ihren zunehmenden Einfluss in allen Lebensbereichen auch ein transformatives Potential entfalten. Indem sie gesellschaftliche Wertvorstellungen verändern und auf gewandelte Präferenzen reagieren, beeinflussen sie wiederum die dem Recht zugrundeliegenden Regelungsziele. Ein Beispiel ist die immer wieder neu verhandelte Vorstellung von Privatheit.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Der Grad der Vernetzung ist ein wichtiges Merkmal gesellschaftlicher Entwicklungsstufen. Digitale Netzwerke lassen sich als technische Neuerungen auffassen, die die typischen technikrechtlichen Regulierungsaufgaben adressieren. Neben Innovationsförderung und Ermöglichung des Techniktransfers gehören dazu auch Risikobegrenzung und Risikoallokation. Das klassische technikrechtliche Risikosteuerungsmodell stößt aber auch an seine Grenzen. Die Steuerungsperspektive ist nicht unumstritten und durch die Komplexität potentieller externer Effekte herausgefordert. Darüber hinaus können digitale Netzwerke durch ihren zunehmenden Einfluss in allen Lebensbereichen auch ein transformatives Potential entfalten. Indem sie gesellschaftliche Wertvorstellungen verändern und auf gewandelte Präferenzen reagieren, beeinflussen sie wiederum die dem Recht zugrundeliegenden Regelungsziele. Ein Beispiel ist die immer wieder neu verhandelte Vorstellung von Privatheit.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Der Grad der Vernetzung ist ein wichtiges Merkmal gesellschaftlicher Entwicklungsstufen. Digitale Netzwerke lassen sich als technische Neuerungen auffassen, die die typischen technikrechtlichen Regulierungsaufgaben adressieren. Neben Innovationsförderung und Ermöglichung des Techniktransfers gehören dazu auch Risikobegrenzung und Risikoallokation. Das klassische technikrechtliche Risikosteuerungsmodell stößt aber auch an seine Grenzen. Die Steuerungsperspektive ist nicht unumstritten und durch die Komplexität potentieller externer Effekte herausgefordert. Darüber hinaus können digitale Netzwerke durch ihren zunehmenden Einfluss in allen Lebensbereichen auch ein transformatives Potential entfalten. Indem sie gesellschaftliche Wertvorstellungen verändern und auf gewandelte Präferenzen reagieren, beeinflussen sie wiederum die dem Recht zugrundeliegenden Regelungsziele. Ein Beispiel ist die immer wieder neu verhandelte Vorstellung von Privatheit.
Herbert Zech studierte in Erlangen und München Rechtswissenschaften. Er promovierte an der Universität Konstanz über ein gesellschaftsrechtliches Thema. Zudem arbeitete er als Rechtsanwalt im Münchner Büro der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Steuer- und Gesellschaftsrecht. Zum Studium der Biologie ging er 2003 nach Kaiserslautern, wo er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler tätig war. Ab 2007 war Herbert Zech Akademischer Rat auf Zeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Ansgar Ohly, LL.M. in Bayreuth. Anfang 2012 habilitierte er sich mit einer Arbeit über „Information als Schutzgegenstand“ und ihm wurde die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Recht des geistigen Eigentums, Wettbewerbsrecht und Technikrecht erteilt. Im Wintersemester 2011/2012 vertrat er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht an der Universität Bayreuth. Seit 2012 ist Herbert Zech an der Juristischen Fakultät der Universität Basel tätig, zunächst als Extraordinarius und seit 2015 als Professor für Life-Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht (Full Professor).
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Die empirische Erforschung des Verfassungsrechts ist in den USA schon seit längerem etabliert. In jüngerer Zeit gibt es auch in Deutschland ein zunehmendes Interesse an empirischen Fragestellungen im Verfassungsrecht. Der Vortrag möchte zunächst eine Bestandsaufnahme des gegenwärtigen Standes der empirischen Verfassungsrechtswissenschaft machen. Dabei sind insbesondere drei Forschungsrichtungen zu unterscheiden: Eine erste Forschungsrichtung befasst sich mit Verfassungstexten. Sie übersetzt deren Charakteristika in quantitative Parameter und versucht diese zu politischen und sozio-ökonomischen Faktoren in Beziehung zu setzen. Damit soll in erster Linie untersucht werden, ob das Verfassungsdesign einen Einfluss auf politische Entscheidungen hat. Eine zweite Forschungsrichtung beschäftigt sich mit Entscheidungen von Verfassungsgerichten. Eine typische Fragestellung ist, ob sich die politische Einstellung von Verfassungsrichtern auf die Entscheidungen von Verfassungsgerichten auswirkt. Eine dritte Forschungsrichtung beschäftigt sich mit juristischer Argumentation und deren Beziehung zum Ergebnis juristischer Entscheidungen. Dabei sind insbesondere automatisierte Analyseinstrumente, wie das text oder argumentation mining, im Vordringen begriffen. Nach der Bestandsaufnahme wendet sich der Vortrag der Bewertung dieser empirischen Methoden für den Erkenntnisgewinn in der Verfassungsrechtswissenschaft zu. Dabei sollen sowohl das Potenzial als auch die Grenzen dieser Analyseinstrumente aufgezeigt werden.
Niels Petersen ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie empirische Rechtsforschung an der Universität Münster. Neben juristischen Staatsexamina und Promotion absolvierte er einen M.A. in Quantitativen Methoden in den Sozialwissenschaften an der Columbia University. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Völkerrecht, im Verfassungsrecht, der Verfassungstheorie und der Verfassungsvergleichung sowie in der ökonomischen Analyse des Rechts. Seine wichtigste Monographie ist Verhältnismäßigkeit als Rationalitätskontrolle (Mohr Siebeck 2015).
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Die Plattform ist der vielleicht augenfälligste Akteur der Digitalwirtschaft. Indem die Digitalisierung Informationsaustausch und -verarbeitung automatisiert und rationalisiert, hat sie neue Typen von Intermediären hervorgebracht. Während soziale Medien die private und berufliche Kommunikation verändern, senken marktfördernde Plattformen die Kosten von Transaktionen und schaffen mitunter Märkte, die es ohne sie nicht gäbe – etwa in Gestalt der Sharing Economy. Marktfördernde Plattformen führen zum einen Angebot und Nachfrage zusammen, indem sie möglichst passende Geschäftspartner für eine Transaktion finden (Matchmaking). Darüber hinaus tragen sie dazu bei, die Risiken von Markttransaktionen mit unbekannten Geschäftspartnern zu verringern, indem sie Qualität und Verhalten auf ihrem Marktplatz kontrollieren und regulieren. Damit übernehmen sie zum Teil ähnliche Funktionen wie die rechtliche Marktordnung. Dass Plattformen dabei effektiver sein können als das staatliche Recht, beruht auf ihrer Machtstellung gegenüber den Marktteilnehmern: Aufgrund Netzeffekten und Größenvorteilen können einzelne Plattformen erhebliche Teile des Marktvolumens auf sich ziehen. Der Zugang zur Plattform als zentrale Marktinfrastruktur gewinnt maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg der Marktteilnehmer. Für das Recht wirft diese Machtfülle die Frage auf, wie viel Vertrauen die Plattform als Marktregulierer verdient, und wo rechtliches Eingreifen angezeigt ist.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen (1993–1997) und Chicago (1999–2000) sowie Referendariat (1997–1999) wurde Andreas Engert 2003 in München aufgrund einer Dissertation über die Haftung von Kreditgebern promoviert und 2008 mit einer Schrift über „Kapitalmarkteffizienz und Investmentrecht“ habilitiert. 2005 und 2014 war er Visiting Researcher an der Harvard Law School. Seit 2010 hat er einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht und Unternehmenssteuerrecht an der Universität Mannheim inne. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Rechtsökonomik und empirischen Rechtsforschung im Vertrags-, Unternehmens- und Finanzmarktrecht.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
The rise of big data and artificial intelligence creates novel und unique opportunities for Business-to-Consumer (B2C) transactions. Much of the existing literature on the effects of these technological developments assumes that businesses will make a “benign” use of these new opportunities, offering consumers more of the goods they really want at prices they can afford.
By contrast, in joint work with Gerhard Wagner, I am looking at the dark side of personalized transactions. Businesses personalize prices, siphoning rents from consumers. More importantly, they shape consumers’ preferences, locking them into consumption patterns and lifestyles suggested by what many others are doing and choosing.
Is there a case to be made for regulating personalized B2C transactions, or does self-help suffice to contain the negative effects of such transactions? If legal intervention is justified, how should the law respond? These are two important questions that we analyze in our joint paper.
Horst Eidenmüller was born in Munich, Germany. He obtained an LLM at Cambridge University (1989) and a PhD from Munich University (1994) after working for McKinsey & Co. in the 1990s. After his Habilitation in 1998, he was a law professor at the University of Münster from 1999 until 2003. From 2003 to 2014, he held the Chair for Private Law, German, European and International Company Law at Munich University. This position was designated as a research professorship under the excellence scheme of the German Research Foundation from 2007 to 2011. Eidenmüller took up the Freshfields Chair for Commercial Law and a Professorial Fellowship at St. Hugh’s College, Oxford, in 2015. His main research areas are contract law, company and bankruptcy law, and alternative dispute resolution. He is known for his economic and empirical analysis of important problems in these fields.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Wozu Dateneigentum? Sind Daten überhaupt propertisierbar? Und was sind eigentlich Daten? Die meisten JuristInnen begreifen Daten von ihrem Inhalt (content) her, d.h. als Information. Sie denken semiotisch. Nur: die Digitalität kennt keine Semiotik. Sinnieren sie über Digitalität, tun sie das in den Kategorien der Hermeneutik. So wurden sie ausgebildet. Nur: die Digitalität kennt keine Hermeneutik. Verpassen sie die Idiosynkrasien der Digitalität? JA, vollends. Nicht einmal die Schlüsselfrage der Digitalität vermögen sie heuristisch zu fassen. Kein Wunder. Das Einzige, was die einschlägigen Wissenschaften uns JuristInnen sagen können, ist, dass die Digitalität Kommunikation und Information entkoppelt. Indes: Verglichen mit dieser Entkopplung war aus rechtssoziologischer Perspektive die Erfindung der Schrift und des Buchdrucks ein historisches Detail. Kittler hat diese Entkoppelung als „künstliche Nacht“ bezeichnet. Wie radikal sich der Umbruch der Gesellschaftstrukturen ausnimmt, die diesem Autor vorschwebt, liegt mit dieser Metapher auf der Hand: Die Zukunft wird sich ohne Menschen abspielen. Was ist dann von den nicht wenigen Rechtsstudien zu halten, die nach eingehender Begründung verkünden, unser Recht sei durchaus fähig, die Digitalität zu bewältigen. Vorübergehend beruhigt das. Aber die Zukunft wird kommen. Was sollen wir tun? Behutsam vorgehen? Oder de lege ferenda ambitiöse Rechtsentwürfe entwickeln? Vielleicht haben wir JuristInnen den Anschluss aber schon verpasst. Könnte die Zukunft bereits begonnen haben? Ist sie schon unsere Umwelt, in der wir herum irren, ohne es zu wissen? In der „künstlichen Nacht“ ist alles möglich. Im Jahre 1997 schrieb Luhmann mit Blick auf den Computer, dass man nur vermuten kann, dass diese unsichtbare Maschine sowohl die Möglichkeiten als auch die Beschränkungen der Gesellschaft erheblich beeinflussen wird. Sollte seine Prognose zutreffen, dann steuert unsere computerausgestattete Gesellschaft nicht einfach in eine Zukunft, die an ihren Strukturen wenig ändern wird. Es gibt Anzeichen dafür, dass die Gesellschaft der Digitalität, wie Baeker gesagt hat, die „nächste Gesellschaft“ sein wird.
Marc Amstutz ist Lehrstuhlinhaber für Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie an der Universität Freiburg i. Ü., Schweiz.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
Die Bewältigung von Rechtsstreitigkeiten kostet traditionell viel Zeit und Geld. Das ändert sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unserer Lebenswelt. Den Anfang haben vor zehn Jahren die großen Handelsintermediäre eBay, PayPal und Amazon gemacht. Mit ihren internetbasierten Streitbeilegungstools treffen sie insbesondere bei geringen Streitwerten den Nerv vieler Konfliktparteien weit besser als der staatliche Zivilprozess oder die von der Europäischen Union favorisierten Schlichtungsverfahren.
Bei höheren Streitwerten bleibt der klassische Rechtsweg vorläufig das Mittel der Wahl. Aber auch hier verschieben sich die Gewichte: Statt auf die Einführung von Sammelklagen zu hoffen, haben unternehmerisch denkende Anwälte längst Wege gefunden, gleichgerichtete Ansprüche online zu sammeln und gebündelt durchzusetzen. Damit verbunden sind systemrelevante Rückstoßeffekte auf Rechtsschutzversicherer, die mit Blick auf die wachsende Zahl kostenträchtiger Versicherungsfälle ihrerseits kreativ werden müssen, um weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können.
Für die Parteien eines Rechtsstreits eröffnet diese Ausdifferenzierung der Streitbeilegung neue und einfachere Möglichkeiten zur Lösung ihrer Konflikte. Dass sich dahinter auch jeweils ein Zugang zum Recht verbirgt, ist freilich nicht gesagt. Wo es keine Nachfrage nach juristisch korrekten Lö-sungen gibt, erhalten andere Regeln als das materielle Gesetzesrecht und andere Institutionen als die staatlichen Zivilgerichte Oberwasser. Redebedarf für den Rechtsstaat.
Martin Fries ist Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im bürgerlichen Recht, im Zivilprozessrecht, im internationalen Recht und im Anwaltsrecht. Aktuell befasst er sich schwerpunktmäßig mit den Folgen der Digitalisierung für das Zivilrecht und das Zivilverfahrensrecht.
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
The idea of artificial legal intelligence stems from a previous wave of artificial intelligence, then called jurimetrics. It was based on an algorithmic understanding of law, celebrating logic as the sole ingredient for proper legal argumentation. However, as Holmes noted, the life of the law is experience rather than merely logic. Machine learning, which determines the current wave of artificial intelligence, is built on a data-driven machine experience. The resulting artificial legal intelligence may be far more successful in terms of predicting the content of positive law. In this article, I discuss the assumptions of law and the rule of law and confront them with those of computational systems. The talk is based on the twin paper of my Chorley lecture on Law as Information, and raises the question whether artificial legal intelligence could enable responsible innovation in legal decision making.
Mireille Hildebrandt is a lawyer and a philosopher. She holds a Research Chair on Interfacing Law and Technology at the Faculty of Law and Criminology at Vrije Universiteit Brussels and is part-time full professor at the Department of Computer Science of the Science Faculty at Radboud University, Nijmegen. She works on the nexus of law, philosophy of law and philosophy of technology, with a focus on the implications of artificial intelligence for democracy and the Rule of Law. Her most recent edited volume is Information, Freedom and Property (Routledge 2016, co-edited with Bibi van den Berg) and her most recent monograph is Smart Technologies and the End(s) of Law (Edward Elgar 2015).
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com
The idea of artificial legal intelligence stems from a previous wave of artificial intelligence, then called jurimetrics. It was based on an algorithmic understanding of law, celebrating logic as the sole ingredient for proper legal argumentation. However, as Holmes noted, the life of the law is experience rather than merely logic. Machine learning, which determines the current wave of artificial intelligence, is built on a data-driven machine experience. The resulting artificial legal intelligence may be far more successful in terms of predicting the content of positive law. In this article, I discuss the assumptions of law and the rule of law and confront them with those of computational systems. The talk is based on the twin paper of my Chorley lecture on Law as Information, and raises the question whether artificial legal intelligence could enable responsible innovation in legal decision making.
Mireille Hildebrandt is a lawyer and a philosopher. She holds a Research Chair on Interfacing Law and Technology at the Faculty of Law and Criminology at Vrije Universiteit Brussels and is part-time full professor at the Department of Computer Science of the Science Faculty at Radboud University, Nijmegen. She works on the nexus of law, philosophy of law and philosophy of technology, with a focus on the implications of artificial intelligence for democracy and the Rule of Law. Her most recent edited volume is Information, Freedom and Property (Routledge 2016, co-edited with Bibi van den Berg) and her most recent monograph is Smart Technologies and the End(s) of Law (Edward Elgar 2015).
Produced by Voice Republic
For more podcasts visit http://voicerepublic.com





