DiscoverRecht im Kontext an der Humboldt-Universität zu BerlinDigitale Netzwerke als technikrechtliches Problem
Digitale Netzwerke als technikrechtliches Problem

Digitale Netzwerke als technikrechtliches Problem

Update: 2018-10-30
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Der Grad der Vernetzung ist ein wichtiges Merkmal gesellschaftlicher Entwicklungsstufen. Digitale Netzwerke lassen sich als technische Neuerungen auffassen, die die typischen technikrechtlichen Regulierungsaufgaben adressieren. Neben Innovationsförderung und Ermöglichung des Techniktransfers gehören dazu auch Risikobegrenzung und Risikoallokation. Das klassische technikrechtliche Risikosteuerungsmodell stößt aber auch an seine Grenzen. Die Steuerungsperspektive ist nicht unumstritten und durch die Komplexität potentieller externer Effekte herausgefordert. Darüber hinaus können digitale Netzwerke durch ihren zunehmenden Einfluss in allen Lebensbereichen auch ein transformatives Potential entfalten. Indem sie gesellschaftliche Wertvorstellungen verändern und auf gewandelte Präferenzen reagieren, beeinflussen sie wiederum die dem Recht zugrundeliegenden Regelungsziele. Ein Beispiel ist die immer wieder neu verhandelte Vorstellung von Privatheit.
Herbert Zech studierte in Erlangen und München Rechtswissenschaften. Er promovierte an der Universität Konstanz über ein gesellschaftsrechtliches Thema. Zudem arbeitete er als Rechtsanwalt im Münchner Büro der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Steuer- und Gesellschaftsrecht. Zum Studium der Biologie ging er 2003 nach Kaiserslautern, wo er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler tätig war. Ab 2007 war Herbert Zech Akademischer Rat auf Zeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Ansgar Ohly, LL.M. in Bayreuth. Anfang 2012 habilitierte er sich mit einer Arbeit über „Information als Schutzgegenstand“ und ihm wurde die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Recht des geistigen Eigentums, Wettbewerbsrecht und Technikrecht erteilt. Im Wintersemester 2011/2012 vertrat er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht an der Universität Bayreuth. Seit 2012 ist Herbert Zech an der Juristischen Fakultät der Universität Basel tätig, zunächst als Extraordinarius und seit 2015 als Professor für Life-Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht (Full Professor).

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