Rechte an Daten

Rechte an Daten

Update: 2018-04-10
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Wozu Dateneigentum? Sind Daten überhaupt propertisierbar? Und was sind eigentlich Daten? Die meisten JuristInnen begreifen Daten von ihrem Inhalt (content) her, d.h. als Information. Sie denken semiotisch. Nur: die Digitalität kennt keine Semiotik. Sinnieren sie über Digitalität, tun sie das in den Kategorien der Hermeneutik. So wurden sie ausgebildet. Nur: die Digitalität kennt keine Hermeneutik. Verpassen sie die Idiosynkrasien der Digitalität? JA, vollends. Nicht einmal die Schlüsselfrage der Digitalität vermögen sie heuristisch zu fassen. Kein Wunder. Das Einzige, was die einschlägigen Wissenschaften uns JuristInnen sagen können, ist, dass die Digitalität Kommunikation und Information entkoppelt. Indes: Verglichen mit dieser Entkopplung war aus rechtssoziologischer Perspektive die Erfindung der Schrift und des Buchdrucks ein historisches Detail. Kittler hat diese Entkoppelung als „künstliche Nacht“ bezeichnet. Wie radikal sich der Umbruch der Gesellschaftstrukturen ausnimmt, die diesem Autor vorschwebt, liegt mit dieser Metapher auf der Hand: Die Zukunft wird sich ohne Menschen abspielen. Was ist dann von den nicht wenigen Rechtsstudien zu halten, die nach eingehender Begründung verkünden, unser Recht sei durchaus fähig, die Digitalität zu bewältigen. Vorübergehend beruhigt das. Aber die Zukunft wird kommen. Was sollen wir tun? Behutsam vorgehen? Oder de lege ferenda ambitiöse Rechtsentwürfe entwickeln? Vielleicht haben wir JuristInnen den Anschluss aber schon verpasst. Könnte die Zukunft bereits begonnen haben? Ist sie schon unsere Umwelt, in der wir herum irren, ohne es zu wissen? In der „künstlichen Nacht“ ist alles möglich. Im Jahre 1997 schrieb Luhmann mit Blick auf den Computer, dass man nur vermuten kann, dass diese unsichtbare Maschine sowohl die Möglichkeiten als auch die Beschränkungen der Gesellschaft erheblich beeinflussen wird. Sollte seine Prognose zutreffen, dann steuert unsere computerausgestattete Gesellschaft nicht einfach in eine Zukunft, die an ihren Strukturen wenig ändern wird. Es gibt Anzeichen dafür, dass die Gesellschaft der Digitalität, wie Baeker gesagt hat, die „nächste Gesellschaft“ sein wird.
Marc Amstutz ist Lehrstuhlinhaber für Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie an der Universität Freiburg i. Ü., Schweiz.

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Recht im Kontext an der Humboldt-Universität zu Berlin