DiscoverRecht im Ohr mit Dennis HillemannÜberbrückungshilfe: OVG NRW schockt - müssen fast alle Überbrückungshilfe IV zurückzahlen?
Überbrückungshilfe: OVG NRW schockt - müssen fast alle Überbrückungshilfe IV zurückzahlen?

Überbrückungshilfe: OVG NRW schockt - müssen fast alle Überbrückungshilfe IV zurückzahlen?

Update: 2025-08-03
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Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 


Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen


Kontaktdaten Dennls Hillemann:


Rechtsanwalt Dennis Hillemann

c/o Rechtsanwälte Advant Beiten

Neuer Wall 72

20354 Hamburg

E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com


www.advant-beiten.com;

Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132


In dieser Folge, die am 3.8.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1.7.2025 (4 A 2468/24). In dieser Entscheidung führt das OVG Münster aus, dass die Gewährung von Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022 gegen EU-Beihilferecht verstoßen haben kann. Das kann zu Tausenden neuen Rückforderungen im Schlussabrechnungsverfahren führen. Insbeosndere könnten viele Tausende gewährte Überbrückungshilfen IV gefährdet sein.


Dennis Hillemann ordnet die Entscheidung ein. Er erklärt und bewertet die Entscheidung. Er erklärt ferner


- wann die Entscheidung eine Rolle spielt,

- wie die weitere Entwicklung sein kann,

- welche Argumente gegen die Entscheidung sprechen.

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Dennis Hillemann