Digitaler Kassenbon ab 2026: Das ändert sich für Kunden und Betriebe
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Die Regierung bringt mit dem Registrierkassenpaket eine Digital-Offensive auf Schiene: Ab Oktober 2026 sollen Unternehmen digitale Kassenbons ausstellen dürfen. Der Papierbeleg bleibt optional. Weitere Änderungen betreffen Umsatzgrenzen und Warengruppen.
Ein am Mittwoch von der Regierung auf den Weg gebrachtes Registrierkassenpaket soll das Ende der “Zettelwirtschaft” mit sich bringen. Im Zentrum steht dabei der digitale Beleg, der den Papierbeleg aber nicht vollständig ablösen soll und außerdem eine freiwillige Maßnahme ist. Ziel der Maßnahme sei es, Unternehmen zu entlasten und mehr Rechtssicherheit zu schaffen, sagte Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) nach dem Ministerrat.
Digitaler Kassenbon soll “Zettelwirtschaft” beseitigen
Mit dem Registrierkassenpaket werden “langjährige Forderungen der Wirtschaft nach mehr Praxisnähe” erfüllt, hieß es. Zusätzlich zum digitalen Beleg, der ab Oktober 2026 gelten soll, beinhaltet es noch die dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppen-Regelung sowie die Anhebung der Kalte-Hände-Regelung. Dabei wird die Umsatzgrenze von 30.000 auf 45.000 Euro erhöht, was eine längst fällige Inflationsanpassung sei. Diese Maßnahme gilt bereits ab Jahresbeginn 2026.
Auch der für Bürokratieabbau zuständige Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) lobte die Maßnahmen und betonte die Wahlfreiheit beim digitalen Kassenbon.
(APA/Red)




