Folge 7: Kindeswille und Kindesanhörung
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Noch gar nicht so lange ist es her, dass Rechte von Kindern und daher auch der Kindeswille in familiengerichtlichen Verfahren kaum eine Rolle spielten. Dies hat sich grundsätzlich gewandelt. Heute sind Familiengerichte in Verfahren, die Kinder betreffen, verpflichtet, diese anzuhören.
Mit Juristin und Psychologin Prof. Dr. Anja Kannegießer sprechen wir zunächst über den Willen des Kindes aus Sicht der Psychologie. Was ist denn eigentlich dieser Kindeswille, wie wird er definiert? Mit Blick auf das Recht interessiert uns, wie der Kindeswille prozessual ermittelt werden kann, sodass die Erkenntnisse auch tatsächlich verwertbar sind. Wir sprechen außerdem darüber, welche Kenntnisse und Fähigkeiten anhörende Personen eigentlich mitbringen müssen bzw. wie sie diese erwerben können. Und wir wollen wissen, wo Anja Kannegießer noch Handlungsbedarf auf dem Weg hin zu einer kindgerechten Familienjustiz sieht.