Mehrbedarf an Heilmitteln
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Immer wieder führt es zu Unsicherheiten: das Akutereignis bei besonderen Verordnungsbedarfen. Ist es für Euch als Heilmittelerbringer:innen prüfrelevant oder nicht? Und was gibt es sonst noch beim langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) und besonderen Verordnungsbedarf (BVB) zu beachten?
Eure zahlreichen Nachfragen nimmt up-Ressortleiterin Dr. Barbara Wellner in dieser Podcastfolge zum Anlass, mit ihrer Kollegin Svenja Braasch ausführlich darüber zu sprechen. Sie verantwortet unsere Wissensdatenbank von up-plus.
In den nachfolgenden Quellen findet Ihr alle wichtigen Einzelheiten für Euch und Eure verordnenden Ärzt:innen, um die Versorgung Eurer gemeinsamen Patientinnen und Patienten zu sichern.
• Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Absatz 1a SGB V
• Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/besonderer Verordnungsbedarf/Blankobedarf der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
• Patienteninformation zur Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs
• Zeitliche und diagnostische Einschränkungen bei BVB prüfen
• Extrabudgetäres Verordnen: Besonderer Verordnungsbedarf
• Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen vom 1. Mai 2020 (inklusive Anlage 2: Spezifische Vorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung verordneter Heilmittel)
Ihr habt Lust auf noch mehr Tipps? Wie man Heilmittel richtig (extrabudgetär) verordnen lässt, den Blankoverordnungs-Check richtig durchführt und noch Vieles mehr findet Ihr bei uns in der buchnerACADEMY.
Habt Ihr Fragen, Themen oder Anregungen? Dann schreibt uns gern unter redaktion@up-aktuell.de.
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