DiscoverPolitik – VOL.ATNeuregelung des Tabakmonopols beschlossen
Neuregelung des Tabakmonopols beschlossen

Neuregelung des Tabakmonopols beschlossen

Update: 2025-12-10
Share

Description

Ab 2029 dürfen legale Cannabisprodukte nur mehr in Tabak-Trafiken verkauft werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist am Mittwoch im Nationalrat beschlossen worden.









Sie ist Teil eines Abgabenänderungsgesetzes, das insgesamt 17 Maßnahmen und Änderungen in mehr als 20 Bundesgesetzen enthält. Darunter ist auch die schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer ab 2026, ab April gilt die Tabaksteuer außerdem auch für Nikotinbeutel und E-Liquids für E-Zigaretten.





Die Sammelnovelle wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen. Die FPÖ stimmte gegen das Gesetzespaket. Man unterstütze die Stärkung der Trafikanten, erklärte der freiheitliche Abgeordnete Peter Wurm in der Debatte, aber lehne die steuerliche Mehrbelastung für die Bevölkerung ab. Die Ausweitung des Tabakmonopols sei in erster Linie eine gesundheitspolitische Maßnahme, betonte die SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim. Denn überall, wo der Verkauf außerhalb des Monopols stattfinde, passiere Missbrauch. Der ÖVP-Mandatar Andreas Hanger sprach von einem Vorzeigeprojekt, in dem unterschiedliche Interessen – von Industrie, Budgetkonsolidierung, Nichtraucher- und Jugendschutz – austariert werden mussten. Es sei gelungen, für die neuen Shops lange Übergangsregelungen zu schaffen, um auch die Unternehmer zu schützen, betonte NEOS-Mandatar Markus Hofer. Die Grünen sprachen von sinnvollen Steuergesetzesänderungen, kritisierten aber die Streichung des “Sozialen Drittels” der sonst abgeschafften Kalten Progression.





Übergangsfrist für CBD-Shops bis Ende 2028





Für Hanf- und bzw. CBD-Shops gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2028, danach fallen Cannabis-Waren mit niedrigem THC-Gehalt unter das Tabakmonopol und dürfen nur von genehmigten Großhändlern bezogen und in Tabaktrafiken verkauft werden. Der Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) hat angekündigt, das Verbot vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpfen zu wollen.





Weitere Punkte des Gesetzespakets betreffen diverse Anpassungen im Steuerrecht, darunter Erleichterungen bei Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots oder die vollständig digitale Abwicklung von Grunderwerbsteuer, Versicherungssteuer und Gebühren.





Belege können künftig auch nur mehr digital ausgestellt werden





Per Abänderungsantrag wurden am Mittwoch im Plenum kurzfristig weitere Maßnahmen zu dem Gesetzespaket ergänzt und beschlossen: Die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht für Umsätze im Freien – etwa von Christbaum- oder Maroniverkäufen – oder in Buschenschanken wird damit ab 1. Jänner 2026 von 30.000 auf 45.000 Euro erhöht. Zudem müssen Belege künftig nicht mehr ausgedruckt werden, sondern können auch elektronisch bzw. digital ausgestellt werden. Diese digitalen Belege können Unternehmen den Kunden direkt per Mail oder App übermitteln oder ihnen die Möglichkeit einräumen, den elektronischen Beleg mit einem Endgerät auszulesen – etwa per Bildschirmanzeige. Wenn Kundinnen und Kunden einen Papierbeleg verlangen, sollen sie diesen auch in Zukunft bekommen, betonte ÖVP-Mandatar Kurt Egger. Für den Abänderungsantrag stimmte auch die FPÖ, die Grünen lehnten ihn unter Verweis auf die von ihnen kritisierte kurzfristige Einbringung ab.





(APA/Red)

Comments 
00:00
00:00
x

0.5x

0.8x

1.0x

1.25x

1.5x

2.0x

3.0x

Sleep Timer

Off

End of Episode

5 Minutes

10 Minutes

15 Minutes

30 Minutes

45 Minutes

60 Minutes

120 Minutes

Neuregelung des Tabakmonopols beschlossen

Neuregelung des Tabakmonopols beschlossen

jtschiedel