RA070 – LG Hamburg zu Klarnamen, AG München zu Phishing, VG Hamburg zu Fahrtenbuch, BVerwG zu Wursthüllen, VG Schleswig zu Küstenschuppen, LG Hanau zu Belegeinsicht
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In dieser Woche sprechen wir über Klarnamen in Online-Datenbanken, Lebensmittelverpackungen, digitale Betrugsfälle, Erosion an der Ostsee – und warum man Betriebskostenbelege besser persönlich einsehen sollte. Mit dabei:
🔎 Klarnamen im Urteil: Kein Unterlassungsanspruch gegen openjur.de
LG Hamburg, Urteil vom 09.05.2025 – 324 O 278/23
Das LG Hamburg hat entschieden: Die Veröffentlichung eines Gerichtsentscheids mitsamt Klarnamen eines Anwalts durch die Plattform openjur.de ist zulässig. Auch aus der DSGVO ergibt sich kein Anspruch auf Löschung oder Schmerzensgeld.
🥩 Nur das Brät zählt: Wursthüllen sind keine Füllmenge
BVerwG, Urteil vom 06.05.2025 – 8 C 4.24
Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Nicht essbare Wursthüllen und Clips dürfen bei Fertigpackungen nicht in die Nettofüllmenge eingerechnet werden. Verbraucher:innen müssen sich auf das angegebene Gewicht verlassen können – und das meint das, was man essen kann.
💳 Phishing beim Reisebuchen: Grobe Fahrlässigkeit schließt Rückerstattung aus
AG München, Urteil vom 08.01.2025 – 271 C 16677/24
Wer eine SMS-TAN weitergibt, haftet für den entstandenen Schaden – auch bei Phishing. Das AG München wies die Klage einer Bankkundin ab, die nach angeblichem Betrug rund 2.000 Euro zurückverlangte. Das Gericht sah grobe Fahrlässigkeit.
🚦 Fahrtenbuchauflage auch bei einmaligem Rotlichtverstoß zulässig
VG Hamburg, Urteil vom 25.03.2025 – 5 K 753/25
Eine zwölfmonatige Fahrtenbuchauflage ist rechtmäßig, wenn ein Halter den Fahrer nicht benennen kann – auch bei einem erstmaligen, „einfachen“ Rotlichtverstoß. Das VG Hamburg betont die Präventionsfunktion der Maßnahme.
🛖 Steilküste in Bewegung: Schuppen muss weichen
VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.04.2025 – 8 B 6/25
Ein Schuppen, der nur 4,5 Meter von der Abbruchkante einer Steilküste entfernt steht, stellt eine konkrete Gefahr dar – auch wenn er Jahrzehnte geduldet wurde. Das Verwaltungsgericht entschied: Der Rückbau ist gerechtfertigt, Bestandsschutz besteht nicht.
📂 Betriebskostenbelege: Kein Recht auf Zusendung bei Eigenumzug
LG Hanau, Beschluss vom 24.03.2025 – 2 S 43/24
Die Anforderung von Belegkopien ersetzt keine Belegeinsicht – zumindest dann nicht, wenn der Vermieter in zumutbarer Entfernung zur früheren Wohnung sitzt. Wer 120 km weit wegzieht, muss für die Prüfung der Betriebskostenabrechnung notfalls reisen.
🔔 Alle Entscheidungen dieser Woche gibt’s wie immer freitags um 12 Uhr, besprochen von Sebastian Baur und Ann-Kathrin Hofmann, wissenschaftliche Mitarbeitende an der Universität Speyer.