RA073 Kaffee als Arbeitsunfall, Phishing beim Werklohn, Bettwanzen als Rücktrittsgrund – und wann eine Affäre zum Dienstvergehen wird
Update: 2025-06-27
Description
📄 Beschreibung:
In dieser Folge besprechen wir unter anderem die Anerkennung eines Arbeitsunfalls beim Kaffeetrinken, die Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch im Strafrecht, einen Rücktritt wegen Bettwanzenbefalls trotz möglicher Selbstverursachung, einen Werklohnanspruch trotz Überweisung auf ein Phishing-Konto – sowie das Fehlen eines Entschädigungsanspruchs bei verpasstem Flug und ein disziplinarrechtlich relevantes Verhältnis in der Bundeswehr.
🧩 Inhalte und Lerneffekte:
- LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2025 – L 6 U 45/23: Arbeitsunfall durch Sturz beim morgendlichen Kaffeetrinken während einer Baubesprechung
- BGH, Beschluss vom 04.03.2025 – 3 StR 551/24: Kein Versuchsbeginn trotz bewaffneter Vorbereitungshandlung vor einem geplanten Raub
- LG Koblenz, Urteil vom 26.03.2025 – 8 O 271/22: Werklohn trotz Überweisung auf Phishing-Konto – 75 % bleiben geschuldet
- LG Koblenz, Urteil vom 26.03.2025 – 8 O 271/22: Kein Schadensersatz bei verpasstem Flug bei verspäteter Ankunft an der Sicherheitskontrolle
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2025 – 24 U 227/23: Rücktritt vom Mietvertrag wegen Bettwanzenbefall vor Mietbeginn wirksam
- BVerwG, Urteil vom 22.01.2025 – 2 WD 14.24: Kameradschaftspflicht verletzt durch Beziehung mit Ehefrau eines Kameraden – Kürzung der Dienstbezüge
🔑 Schlagwörter:
Arbeitsunfall | gesetzliche Unfallversicherung | Versuch | Phishing | Werklohn | Rücktritt | Mietrecht | Flugverspätung | Soldatenrecht | Disziplinarverfahren | DSGVO | Beweislast
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