RA074 Herkunft bei Schokolade, kein COMPACT-Verbot, keine Maßanfertigung stornierbar, Schöffengericht zu Unfall mit Herzanfall, Krematorium im Industriegebiet, 130%-Grenze trotz Gutachtenfehler
Description
+++ Sommerpause bis Anfang September +++
📄 Beschreibung:
In dieser Folge beleuchten wir sechs aktuelle Entscheidungen quer durch das öffentliche und private Recht. Es geht um geografische Herkunftsangaben bei Markenprodukten, die Grenzen des Vereinsrechts im Spannungsverhältnis zur Pressefreiheit, die Unwiderruflichkeit individueller Möbelanfertigungen, strafrechtliche Verantwortung bei gesundheitlichen Risiken im Straßenverkehr, die planerische Zulässigkeit eines Krematoriums und die Reichweite des Werklohnanspruchs bei unklarer Schadenshöhe nach Verkehrsunfall.
- Herkunftsangaben wie „Dubai-Schokolade“ müssen durch echte Produktionsorte gedeckt sein
- Das Verbot des COMPACT-Magazins war rechtswidrig – keine hinreichende Prägung
- Kein Widerrufsrecht bei individuell geplantem Einbauschrank
- 84-jähriger Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
- Normenkontrollverfahren bestätigt Krematoriumsplanung in Ochtrup
- Trotz fehlerhaftem Gutachten voller Ersatz unfallbedingter Reparaturkosten
🔑 Schlagwörter:
Markenrecht, Herkunftsangabe, COMPACT, Vereinsverbot, Widerruf, Maßanfertigung, § 312g BGB, fahrlässige Tötung, § 315b StGB, § 130 % Rechtsprechung, Verkehrsunfall, § 648 BGB, Bauplanungsrecht, Krematorium, Sondergebiet, Pressefreiheit