Senat leitet Gesetz zur Freigabe der Epstein-Akten an Trump
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Nach der Zustimmung des US-Parlaments zur Veröffentlichung der Ermittlungsakten im Fall des gestorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein hat der Senat das Gesetz an das Weiße Haus weitergeleitet. Damit die Unterlagen tatsächlich offengelegt werden können, ist nun noch eine Unterschrift von US-Präsident Donald Trump notwendig. Am Montag hatte er zugesagt, dass er die Vorlage unterschreiben wird, wenn sie auf seinem Schreibtisch landet. Wann es so weit ist, ist unklar.
Trump hatte sich lange gegen diesen Schritt ausgesprochen, schwenkte am Wochenende – als absehbar war, wie das Ergebnis im US-Parlament ausfallen würde – dann aber um. Der einflussreiche US-Multimillionär Epstein hatte über viele Jahre einen Missbrauchsring betrieben, dem Dutzende junge Frauen und Minderjährige zum Opfer fielen. Auch er selbst verging sich an seinen Opfern.
Nach seiner Verurteilung als Straftäter wurde der Fall Jahre später nochmals aufgerollt und Epstein erneut festgenommen. Noch bevor ein weiteres Urteil gefällt werden konnte, starb der Finanzier aus New York 2019 mit 66 Jahren in seiner Gefängniszelle. Im Obduktionsbericht wurde Suizid als Todesursache genannt.
Epsteins plötzlicher Tod und seine vielfältigen Kontakte in die Welt der Reichen und Mächtigen lösten Spekulationen über die mögliche Verwicklung einflussreicher Kreise aus. Vor seiner Festnahme waren Prominente und Milliardäre bei ihm quasi ein und aus gegangen. Auch Trump verbrachte Zeit mit Epstein, wie mehrere Party-Videos belegen. Die Enthüllungen über den Missbrauchsskandal brachten auch den britischen Prinzen Andrew in Verruf, der engen Kontakt zu Epstein pflegte und jüngst seine Adelstitel abgeben musste.
Diese Akten sollen veröffentlicht werden
Der Fall birgt in den USA enorme politische Sprengkraft. Vor seinem Wahlsieg im November 2024 versprach Trump, die Epstein-Akten vollständig offenzulegen. Weil dieses Versprechen seit seinem Amtsantritt im Jänner jedoch nicht eingelöst wurde, geriet der Präsident unter wachsenden Druck – auch aus den Reihen seiner eigenen Partei. Zuletzt veröffentlichten Demokraten E-Mail-Auszüge aus Epsteins Nachlass, in denen Trumps Name auftaucht. Dies löste neue Spekulationen darüber aus, ob und wie viel der Republikaner von Epsteins Straftaten wusste.
Falls Trump das Gesetz unterschreibt, sollen die umfangreichen Akten binnen 30 Tagen veröffentlicht werden. Es handelt sich um Unterlagen des Justizministeriums, der Staatsanwaltschaft und der Bundespolizei FBI, die die Ermittlungen gegen Epstein dokumentieren und auch Informationen zu seiner Haft enthalten. Dokumente zu seiner einstigen Vertrauten und Komplizin Ghislaine Maxwell sollen ebenfalls veröffentlicht werden. Maxwell wurde im Zuge des Skandals verurteilt und sitzt im Gefängnis.
Freigegeben werden sollen auch Flugprotokolle von Epsteins Privatjet samt Passagierlisten – also Informationen zu Personen, die mit ihm verkehrten. Und Dokumente zu Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen sowie staatlichen Stellen, die möglicherweise Verbindungen zu Epstein hatten.
Kritiker bezweifeln jedoch, dass durch die Veröffentlichung der Ermittlungsakten nun der Epstein-Skandal lückenlos aufgeklärt wird. Denn im Gesetzestext werden Trumps Justizministerium Sonderrechte eingeräumt. So dürfen Informationen zurückgehalten oder geschwärzt werden, “wie beispielsweise personenbezogene Daten von Opfern und Materialien, die eine laufende Untersuchung des Bundes gefährden würden”. Auch Inhalte, die die nationale Sicherheit gefährden und als geheim eingestuft werden, müssen damit nicht veröffentlicht werden.
(APA/dpa)




